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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 78 zur Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße in Zeitz   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0640/17 Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 78 zur Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage.

 

Nach eingehender Diskussion möchten die Mitglieder des Bauausschusses im nächsten Hauptausschuss nähere Informationen zu dem Vorhaben (z.B. bauliche Veränderungen, konkrete Vorhaben).

 


Beschluss:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Tröglitzer Straße Ecke An der Molkerei in der Gemarkung Zeitz, Flur 72, Flurstücke 89, 383, 384, 2781/83 und 3199/90 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 78 „Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein vom ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße auf eine Geschossfläche von ca. 1.200 m² und Sicherung der Freiflächen zur Einhaltung der GRZ. Damit soll der Standort neu geordnet und unter den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen an das Einkaufsverhalten und die Zielsetzungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte angepasst werden. Es ist das Ziel den bestehenden Markt an seinem Standort zu binden und zu festigen, da dieser ein wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung ist, auch im Sinne der Stadt Zeitz.

 

  • Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten, sowie Stellungnahmen dazu abzugeben.

 

  • Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  • Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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