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Auszug - Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013  

40. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 9 Beschluss:VI/STR/20/0743/18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0743/18 Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Änderung der Anwesenheit:

Ab 18:35 Uhr nimmt Herr Heller an der Sitzung des Stadtrates teil. Ab diesem Zeitpunkt sind 31 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Herr Dr. Müller verlässt 18:40 Uhr die Sitzung. Ab diesem Zeitpunkt sind 30 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Oberbürgermeister Herr Thieme:

Zunächst begrüßt der Oberbürgermeister Herrn Bliedtner, der trotz seines Urlaubs es  sich nicht hat nehmen lassen, heute hier zu sein. Herr Bliedtner wurde bereits offiziell verabschiedet. Und darum gilt der Dank umso mehr, dass er heute hier anwesend ist.

 

Der Oberbürgermeister dankt allen Mitarbeitern für diese Leistung. Die Bilanz ist eine statische Vermögensbetrachtung. Es ist notwendig, dass das Vermögen der Stadt erfasst und bewertet wird. Sie bietet die Grundlage für die zukünftigen Abschreibungen. Insofern war auch aus Konsolidierungsgesichtspunkten starkes Augenmerk auf die jeweilige Bewertung zu legen. Weiter ist sie die Basis für die künftigen Jahresabschlüsse, die ab dem Jahr 2013 zu erstellen sind.

 

 

 

 

 

 

Frau Schürmann:

Die Eröffnungsbilanz liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor.

Die Vorlage umfasst zwei Dokumente. Das erste Dokument ist die Eröffnungsbilanz mit der Vollständigkeitserklärung des Oberbürgermeisters.

Das zweite Dokument beinhaltet den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Eröffnungsbilanz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters sowie den eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Bis zur heutigen Vorlage war es ein langer Weg.

Die ersten Richtlinien des Landes zur Umstellung des Rechnungswesen der Kommunen auf die Doppik wurden im Jahr 2006 durch das Land Sachsen-Anhalt erlassen und alsbald hat sich auch die Stadt Zeitz auf den Weg gemacht, die ersten Vorbereitungen zu treffen. Der Stadtrat fasste am 11.03.2010 den Beschluss, dass die Stadt Zeitz mit der Erfassung der Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung ab dem 01.01.2013 beginnt und auch zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufstellt. Es musste das gesamte Vermögen der Stadt erfasst, bewertet und zugeordnet werden. Für eine Kommune in der Größenordnung von Zeitz ist damit ein enormer Aufwand verbunden, dadurch begründet sich auch die Dauer der Erarbeitung der Eröffnungsbilanz. Es waren viele Mitwirkende und alle Fachbereiche an der Erarbeitung beteiligt. Die Stadt Zeitz hat im Wesentlichen das Vermögen selbst bewertet durch Mitarbeiter der Stadt Zeitz auf Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften und Regelungen. In den Kommunen von Sachsen – Anhalt ist diese Verfahrensweise so nicht üblich. Viele Kommunen haben sich dafür entsprechender Büros bedient und auch die Bilanz durch einen Dritten aufstellen lassen.

Die Eröffnungsbilanz trägt den Stichtag 01.01.2013. Alle ausgewiesenen Werte sind Stichtagswerte. Zwischenzeitlich erfolgten bereits Wertveränderungen aufgrund von Abschreibungen sowie anderer Zugänge und Abgänge, die in den künftigen Jahresabschlüssen nachzuweisen und fortgeschrieben werden müssen.

Diese Eröffnungsbilanz an sich wurde erstmalig am 30.06.2015 zur Prüfung im Rechnungsprüfungsamt eingereicht. Danach erfolgte die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt nach einzelnen Bilanzpositionen. Es lagen am Ende 12 Teilberichte vor, in denen Bilanzwerte bestätigt wurden oder Hinweise und Änderungsempfehlungen gegeben wurden. Diese wurden durch das Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen aufgegriffen und umgesetzt.

Die letzte überarbeitete Fassung und die Gesamtfassung der Eröffnungsbilanz wurden am 30.06.2017 dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Es erfolgte die Prüfung und der daraus resultierende Prüfbericht vom September 2017, welcher ebenfalls Hinweise enthielt. Auch diese Hinweise wurden aufgearbeitet.

Es erfolgten weitere Überarbeitungen insbesondere zur Übertragung der B 2 vom Bund an die Stadt Zeitz. Die Übertragung erfolgte ohne Werte an die Stadt Zeitz, diese mussten mit einem hohen Zeitaufwand durch den Fachbereich Technisches Zeitz ermittelt werden.

 

Nach der letzten Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurde der Bestätigungsvermerk in eingeschränkter Form erteilt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass der Stadtrat darüber beschließen kann. Dieser Beschluss ist die Grundlage, um die nachfolgenden Jahresabschlüsse ab 2013 bis 2017 erstellen zu können.

 

Im Anschluss stellt Frau Schürmann die Präsentation zur Eröffnungsbilanz vor.

 

Der Vorsitzende des Stadtrates bedankt sich bei Frau Schürmann und übergibt die Leitung der Sitzung an Herrn Strauch.

 

Herr Strauch eröffnet die Diskussion.

 

Frau Späte:

Frau Späte ist sehr dankbar und froh, heute diese Eröffnungsbilanz vorliegen zu haben. Es ist ihr ein großes Bedürfnis, allen zu danken, die daran mitgearbeitet haben.

 

Weiter richtet sie ihr Wort an Herrn Bliedtner:

Herr Bliedtner hat in Kayna seine Lehre begonnen und er schließt sie heute ab. Ich bedanke mich für die Arbeit, ein ganzes Stück Leben im Rathaus und er hat immer auch uns mit einbezogen sowohl als Stadträte und auch als Ortsbürgermeister. Er hat uns einbestellt, wenn etwas nicht funktioniert hat. Hier war er sehr streng und hat nie lockergelassen, wenn es um seine Arbeit für die Stadt Zeitz ging. Seine Aufgaben hat er stets sehr ernst genommen. Dafür vielen Dank.

 

Herr Borde:

Zählen zu den sonstigen Vermögensgegenständen die Gebäude der ehemaligen Gemeinden dazu und wenn ja, bittet er um Erläuterung, wie die Gebäude bewertet wurden.

 

Frau Schürmann:

Sehr geehrter Herr Borde, die Gebäude Ihrer Gemeinde sind nicht unter den sonstigen Vermögensgegenständen nachgewiesen, sondern im Anlagevermögen, so wie alle Gebäude aller Ortschaften und der Stadt Zeitz.

 

Herr Borde:

Wie sind diese bewertet worden?

 

Frau Schürmann:

Aus einer Bilanz können Sie nicht die Werte einzelner Vermögensgegenstände sehen. Das ist die Summe aller Vermögenswerte, Gebäude und Flurstücke. Es gibt zu allen Objekten jeweils eine Akte. Wenn Sie eine konkrete Frage zu einem bestimmten Objekt haben, bitte ich Sie, in das Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen zu kommen, um Einsicht zu nehmen.

 

Herr Schröder:

Auch Herr Schröder dankt der Verwaltung für die Erarbeitung der Eröffnungsbilanz.

Seite 17 – Sonderrücklagen der Gemeinden

Gibt es bei den Gemeinden noch offene Zahlungsverpflichtungen oder Verbindlichkeiten mit einem Minuszeichen?

 

Frau Schürmann:

Die Eingemeindungen waren überwiegend im Jahr 2009, 4 Jahre vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Ortschaften mit allen Forderungen und Verbindlichkeiten übernommen. Zu den Sonderrücklagen gab es entsprechende Regelungen in den Eingemeindungsverträgen und die bestehenden Verbindlichkeiten wurden von der Stadt Zeitz übernommen. Zum Beispiel die Kredite aus den Ortschaften wurden 1:1 übernommen. Soweit diese noch nicht getilgt sind, stellen sie sich in der Eröffnungsbilanz auch in den Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten dar bzw. schlagen sich dort nieder.

 

Auch Herr Gentsch dankt der Verwaltung für die gute Arbeit bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz.

 

Herr Heller:

Wie wird mit den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes (Bestätigungsvermerk) umgegangen?

 

Oberbürgermeister Herr Thieme:

Bei diesen drei Punkten wurde festgestellt, dass sie zum Stichtag 01.01.2013 nicht vorlagen und auch zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden konnten. Diese Punkte stehen der Beschlussfassung nicht entgegen.

 


 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/20/0743/1406/18:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stellt die vorliegende vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013 mit dem Anhang, dem Lagebericht und den Anlagen fest.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

Herr Borde übernimmt wieder die Leitung der Sitzung und beendet den Tagesordnungspunkt.