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Auszug - Übertragung von Kassengeschäften an Dritte in Kultureinrichtungen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0887/19 Übertragung von Kassengeschäften an Dritte in Kultureinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Der Oberbürgermeister erläutert die Vorlage.


Beschluss:

Die Stadt Zeitz überträgt gemäß § 117 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Kassengeschäfte in Kultureinrichtungen an eine Fremdfirma.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0