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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 31.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0885/18 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme und Herrn Villiers. Es geht hier erneut um die Sicherung des Industriestandortes Zeitzer Guss.

 

Im Anschluss an die Erläuterungen zur Vorlage folgt eine konstruktive Diskussion, in deren Ergebnis folgender Antrag zur Änderung des Beschlusses gestellt wurde:

 

Änderungsantrag Herr Buzalski:

Der Aufstellungsbeschluss wird um das Gebiet der G 18 – nördlich der Gärtnerstraße – geändert und somit bleibt G 18 ein Wohn- und Mischgebiet.

 

Herr Thieme weist darauf hin, das für Klärungen von offenen Fragen bezüglich des Aufstellungsbeschlusses des B-Planes Nr. 83 –„Industriegebiet Zeitz Guss“, noch bis zum Stadtrat in einer Woche Zeit ist.

 

Herr Buzalski bittet darum, das ein Vertreter von Zeitz Guss an der kommenden Stadtratssitzung teilnimmt und offene Fragen zur Vorlage beantwortet.

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:5

Enthaltungen: 0


Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

 

Umsetzung und Herleitung der vom Stadtrat im Flächennutzungsplan beschlossenen Nutzungsart teilweise als Gewerbe – und teilweise als Industriegebiet.

 

Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustriebrachen in der Elstervorstadt Zeitz.

 

Sicherung des Industriestandortes Zeitzer Guss GmbH und der damit verbundenen Arbeitsplätze.

 

Bauplanungsrechtliche Sicherung einer beidseitigen Grünverbindung entlang des Floßgrabens, wie sie im vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplan dargestellt ist.

Erhalt bzw. Wiederherstellung  des Elsterfloßgrabens in diesem Bereich

 

Der Aufstellungsbeschluss wird um das Gebiet der G 18 – nördlich der Gärtnerstraße – geändert und somit bleibt G 18 ein Wohn- und Mischgebiet.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0