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Auszug - Einwohnerfragestunde  

3. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Durch ein Bürger der Stadt Zeitz werden zwei Anfragen gestellt:

 

1. Anfrage:

Warum werden die Neu-Zeitzerinnen und Neu-Zeitzer in der Informationsbroschüre mit dem Titel „Willkommen in Zeitz“, 4. Auflage, August 2018, auf der Seite 52 zur Thematik „Abwasserbeseitigung im 4. Absatz wörtlich:

„Beide Abwasserentsorger (Anmerkung: lt. Abs. 1 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und lt. Abs. 2 Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach / Thierbach) leiten in das im Jahr 1997 in Betrieb genommene Zentralklärwerk der Stadt Zeitz in Göbitz ein, wo das Abwasser den Vorschriften entsprechend geklärt und anschließend wieder in den Wasserkreislauf zurückgeführt wird.“

informiert, obwohl laut Pressemitteilung vom 08.05.2019 im 2. Abs. die Stadt Zeitz die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für das Teilgebiet südlich der Kernstadt u.a. mit den Ortschaften Geußnitz, Kayna und Würchwitz bereits ab dem 01.01.2016 an den Abwasserzweckverband Weiße Elster/Hasselbach/Thierbach übertragen und somit eine Einleitung ins Zentralklärwerk technisch undenkbar ist?

 

2. Anfrage:

Ist es machbar, dass zur Thematik der Abwasserbeseitigung mit der Besonderheit der „Zweiteilung“ der Entsorgungsgebiete, den Aufgabenbereich des Betriebsführers Stadtwerke Zeitz GmbH mit einem Betriebsführungsvertrag, der möglicherweise über die Pflichtaufgabe der Stadt Zeitz (hier: Abwasserbeseitigung) hinausgeht, der Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“ sowie die Gleichbehandlung aller Bürger dieser Stadt Zeitz mit den eingemeindeten Ortschaften, eine Einwohnerversammlung gem. § 16 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz durchgeführt wird?

 

Oberbürgermeister Herr Thieme:

Beide Anfragen werden schriftlich beantwortet.