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Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Exler:

  1. Der Gemeinderat der Elsteraue hat sich mit Radwegen in der Leader-Region befasst, die Stadt Zeitz gehört dazu. Wann erhält der Stadtrat entsprechende Informationen?

Antwort Herr Immisch:

Herr Immisch und Herr Thieme waren in der vorigen Woche in Hohenmölsen. Einige in dieser Leader-Region liegende Gemeinden haben das Konzept (Radwege) beschlossen. Bei uns war dies noch nicht möglich, weil zunächst die Gremienbildung abgewartet werden sollen. Es ist für die erste Sitzungsfolge (Bauausschuss) vorgesehen.

 

  1. Gibt es technische Hindernisse, dass der Schwimmunterricht der 3. Klassen bereits zum Schulbeginn durchgeführt wird?

Antwort Frau Langenberg:

Im Oktober gibt es einen Termin zu diesem Thema mit dem Landeschulamt und dem Burgenlandkreis, Herrn Schade, Herrn Krause und Frau Langenberg. Das Problem unsererseits liegt darin, das die Sommerbadsaison bis Ende August läuft und daran anschließend das Wasser aus dem Freibad in die Halle umgepumpt werden muss. Für das parallele Betreiben beider Bäder fehlen uns die Kapazitäten.

 

  1. Parkkontrolle auf dem Altmarkt – werden diese Kontrollen regelmäßig durchgeführt und können diese noch intensiviert werden?

Antwort Frau Weber – erfolgt schriftlich.

 

Frau Späte:

  1. Frau Späte hat die Stadionordnung für das Thälmannstadion gelesen.

Sind die E-Scooter Kraftfahrzeuge?

  1. Private Feuerwerke sind beim Ordnungsamt anzumelden. In Kayna wird sich daran wiederholt nicht gehalten.

Anregung:

Bitte erneute Veröffentlichung zur Verfahrensweise bei privaten Feuerwerken im Michaelboten.

 

Herr Enzmann.

Anfrage zur vorzeitigen Ablöse von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet. Gibt es eine Kalkulation und kann diese noch vor dem Stadtrat an die Stadträte ausgereicht werden?

Sind diese 10 Prozent die Obergrenze, was man den Bürgern anbieten kann? Lt. Gesetzbuch könnte man bis 30 % gehen.

Antwort Frau Schaller:

Grundsätzlich müssen die Eigentümer nach Abschluss der Maßnahme diese Ausgleichsbeträge bezahlen. Die Stadt bietet jetzt die vorzeitige Ablösung an. Es ist nur noch ein Jahr Zeit, dann muss die Schlussrechnung erstellt werden. Es kann auch keine Kalkulation erstellt werden, wir wissen nicht, welcher Bürger ist bereit und zahlt vorher seine Kosten ein. Es gibt dazu auch Absprachen mit der Kommunalaufsichtsbehörde. Diese 10 % beruhen auf Erfahrungswerten von vielen Städten.

Frau Schaller gibt den Betroffenen die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch im FB Baurecht.