Inhalt

Auszug - Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur  

3. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:VII/STR/40/0026/19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0026/19 Prioritätenliste zur Richtlinie Schulinfrastruktur
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Thamm und Herr Exler, M. haben den Sitzungssaal verlassen. Somit werden zu TOP 19 insgesamt 31 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Oberbürgermeisters abstimmen.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/40/0026/12069/19:

Der Stadtrat beschließt den Einsatz der  Fördermittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) in Höhe von 1.560.428 € mit folgender Prioritätenliste:

 

  1. Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III

Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz

Standort: Pestalozzistraße 5 / Schillerstr. 9

Projektkosten: 4.005.000,00 €

 

  1. Grundschule  Bergsiedlung

Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz
      Standort: Platanenweg 32

Projektkosten: 3.359.250,00 €

 

  1. Grundschule  Nonnewitz

Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz

Standort: Hauptstraße 16

Projektkosten: 3.163.500,00 

 

  1. Grundschule Schnaudertal

Träger der öffentlichen Schule: Stadt Zeitz

Standort: Kayna, Kirchplatz 2

Projektkosten: 2.628.000,00 €

 

Dabei sollen die Schulinfrastrukturmittel ausschließlich für die Schulen Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III eingesetzt werden, da sie selbst dort den ermittelten Bedarf nur teilweise abdecken können.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

35

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0