Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 17.09.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VII/STR/65/0028/19 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Baumann von der Stadtverwaltung Zeitz stellte die 4. Änderungssatzung vor.
Die Stadt Zeitz ist gesetzliches Mitglied im Verband, seit 2015 werden die Beiträge
auf die Eigentümer von ca. 18.000 Flurstücken umgelegt. Es erhöht sich der
Erschwernis- sowie der Flächenbeitrag. Verwaltungskosten sind dabei neu enthalten.
Für 2018 wird unter 2,50 € und 2019 unter 5,00 € nicht festgesetzt.
Die 4. Änderungssatzung wird mit folgendem Abstimmergebnis bestätigt:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 6 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |