Auszug - Bestimmung der Stellvertretung für die Ausschussvorsitzende und aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner zum KVG LSA §§ 32, 33, 34
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Mo, 30.09.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:30 - 20:05 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Als Stellvertretung für die Ausschussvorsitzende wird Herr Eckel vorgeschlagen.
Herr Eckel ist damit einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Des Weiteren werden die sachkundigen Einwohner
Matthias Taube
Evelyn Dölz
durch die Ausschussvorsitzende durch Verlesen des folgenden Wortlautes verpflichtet:
„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine
Pflichten als sachkundiger Einwohner der Stadt Zeitz zu deren
Wohl gewissenhaft zu erfüllen.“
Abschließend erfolgt die aktenkundige Belehrung zu den §§ 32, 33, 34 des KVG LSA.
Der Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz wird in Papierform ausgereicht.