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Auszug - Bestimmung der Stellvertretung für die Ausschussvorsitzende und aktenkundige Belehrung der sachkundigen Einwohner zum KVG LSA §§ 32, 33, 34  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Als Stellvertretung für die Ausschussvorsitzende wird Herr Eckel vorgeschlagen.

Herr Eckel ist damit einverstanden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Des Weiteren werden die sachkundigen Einwohner

Matthias Taube

Evelyn Dölz

durch die Ausschussvorsitzende durch Verlesen des folgenden Wortlautes verpflichtet:

 

„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik

Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine

Pflichten als sachkundiger Einwohner der Stadt Zeitz zu deren

Wohl gewissenhaft zu erfüllen.“

 

Abschließend erfolgt die aktenkundige Belehrung zu den §§ 32, 33, 34 des KVG LSA.

Der Auszug aus dem Kommunalverfassungsgesetz wird in Papierform ausgereicht.