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Auszug - Parkordnung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0118/19 Parkordnung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Darlegungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme.

 

Herr Martin Exler hat folgende Änderungsanträge zur Vorlage – hier zu §§ 2, 3, 4:

 

  • Im § 2 soll hinzugefügt werden – durch einen Parkscheinautomaten und eine Handy-App,  SMS oder Anfruf
    • Außerdem sollen die Flächen erweitert werden – Altmarkt komplett kostenpflichtig
    • Klosterkirchhof, Brüderstraße/Roßstraße und Steinsgraben
  • Im § 3 sollte die Höchstparkdauer gestrichen werden
  • Im § 4 wird die Einführung eines Monatstickets (25,00 €) und eines ermäßigten Tickets für Schüler (7,50 €) auf dem Parkplatz Steinsgraben beantragt.

Weiterhin soll die erste halbe Stunde auf den Parkplätzen jeweils frei sein (sogenannte Brötchentaste).

 

Begründung:

Das Bezahlen mit einer App ist sehr wichtig in der heutigen Zeit. Das Streichen der Höchstparkdauer beinhaltet, dass man auch mal 5 Stunden in der Stadt bleiben kann. Der Parkplatz Steinsgraben – hier ist das Monatsticket sinnvoll, da dort viele Mitarbeiter auch der Stadt parken. Die vorgeschlagenen 25,00 € Monatsbeitrag könnten ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung sein.

 

Herr Thieme legt dar, dass der Ansatz der Vorlage darin besteht, viele kostenfreie Parkplätze für Kurzzeitparker in der Innenstadt zu schaffen. Eine sogenannte Brötchentaste macht jedoch nur Sinn, wenn es viele kostenpflichtige Parkplätze in der Stadt gibt. Die Einführung der Kostenpflicht für den Parkplatz Steinsgraben wird angesichts der Anfangsinvestitionen von rd. 27.000 € sowie zu erwartender Reparaturkosten nicht für  wirtschaftlich gehalten. Auch dürfte die Nutzung durch die aktuellen Nutzer zurückgehen, die dann einfach auf andere kostenfreie Parkplätze ausweichen.

 

Herr Strauch – Hinweis auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer – auch zu Parkmöglichkeiten. Sein Vorschlag ist, den Parkplatz Steinsgraben weiter kostenfrei zu belassen.

Die derzeitige Lösung auf dem Altmarkt hat sich bewährt und sollte so belassen werden.

 

Hinweis auf Parkflächen in der August-Bebel-Straße, dort wird eine weiße Sperrlinie überfahren, was lt. Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Eine Prüfung ist notwendig.

 

Vorschlag Herr Strauch –Parkscheine vom Altmarkt, Neumarkt und Michaeliskirchhof – sollten jeweils auf allen drei kostenpflichtigen Parkplätzen gültig sind.

Dazu legt Frau Vincenz dar, dass diesbezüglich eine Prüfung erfolgt, aber der Vorschlag voraussichtlich technisch nicht umsetzbar sein wird.

 

Abstimmung zum Antrag Herr Martin Exler:

Der Parkplatz Steinsgraben wird kostenpflichtig, es wird die Möglichkeit eines Monatstickets (25,00 €) und ermäßigt für Schüler (7,50 €) geschaffen.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:  3

Nein-Stimmen: 9

Enthaltungen:  0  abgelehnt

 

Abstimmung zum Antrag Herr Martin Exler:

Altmarkt komplett gebührenpflichtig und einführen einer sogenannten Brötchentaste (eine halbe Stunde).

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:    2

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen:    0  abgelehnt


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Aufhebung der Parkordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz vom 16.10.2010 und die Gebührenordnung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Parkgebühren vom 01.02.2011.

 

  1. Den Erlass der Park- und Parkgebührenordnung der Stadt Zeitz.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0