Auszug - Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung)
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.07.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:05 | |||||||
Raum: | Klinkerhallen Zeitz | |||||||
Ort: | Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0218/20 Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Zu diesem TOP liegen der Änderungsantrag der Fraktion CDU auf Ergänzung der Satzung sowie der Auszug mit Beschlussempfehlung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.07.2020 vor.
Zu Beginn wird über den in TOP 2 durch Herrn Exler, A. gestellten Antrag zur Erteilung des Rederechts für den Stadtwehrleiter, Herrn Herrmann, abgestimmt und einstimmig Zustimmung erteilt.
Dr. Altmann verliest den Änderungsantrag der Fraktion CDU zur Ergänzung der Satzung:
„Die Satzung ist wie folgt zu ergänzen:
I. § (4) Absatz 5 (neu)
Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr kann sich über den Dienstweg hinaus mit schriftlich zu begründenden Anregungen und Beschwerden an den Oberbürgermeister wenden. Antragsteller sollen über die Stellungnahme des Oberbürgermeisters möglichst innerhalb von 4 Wochen unterrichtet werden. Ansonsten ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.
II. Der bisherige § 4 Absatz 5 wird zu Absatz 6.“
Herr Herrmann spricht als Stadtwehrleiter und macht zunächst den Entstehungsweg der Satzung deutlich. Man habe ein Jahr an der Satzung gearbeitet mit dem Sachgebiet, der Bürgermeisterin und habe die Ortswehrleiter einbezogen. Diese haben keine Anmerkungen gehabt. Herr Herrmann lehnt die hier vorgeschlagene Änderung ab und bittet, dem Ergänzungsvorschlag nicht zuzustimmen. Zum einen passe er inhaltlich in den § 4, da es dort um Regelungen beim Eintritt und Austritt gehe. Zum anderen bestünde die Gefahr, sich mit der Regelung zu verzetteln bzw. sich wichtigen Themen und Herausforderungen, wie z.B. der Wiederaufnahme der Ausbildung oder der Beschaffung von Ausstattung, nicht genügend widmen zu können, weil man sich nur mit sich selbst beschäftige. Der Dienstweg habe sich bewährt.
Dr. Altmann übergibt die Sitzungsleitung an den 1. Stellvertreter, Herrn Strauch.
Dr. Altmann betont, dass es das Recht des Stadtrates sei, ergänzende Anträge zu stellen. Er begründet den Antrag inhaltlich und macht deutlich, dass lediglich dass Appellationsrecht jedes Bürgers in der Satzung verankert werden sollte.
Herr Nicolai erklärt, dass er mit mehreren Feuerwehrleuten dazu telefoniert habe, die ihm erläutert hätten, dass sie den Änderungsantrag nicht befürworten. Der „Dienstweg“ in der Feuerwehr sei sehr wichtig, was grundsätzlich an der Struktur der Organisation der Feuerwehr liege. Es habe in der Vergangenheit bereits schon einmal eine Zeit gegeben, wo der Dienstweg ständig umgangen worden sei. Das wolle man nicht wieder haben. Deshalb werde er dem Änderungsantrag nicht zustimmen, auch wenn das in seiner Fraktion sehr differenziert betrachtet werde.
Herr Exler, A. stellt der Form halber den Antrag, dass zunächst über den Änderungsantrag abgestimmt werden müsse, da die Satzung noch nicht um diesen erweitert sei.
Er macht deutlich, dass es nicht um die Verneinung von Beschwerderechten ginge, sondern um eine Satzung der Freiwilligen Feuerwehr. Diese Satzung sei mit der Feuerwehr abgestimmt und das sei ihm wichtig.
Herr Strauch übergibt die Sitzungsleitung wieder Dr. Altmann.
Frau Späte erläutert nochmals den Änderungsantrag und betont, dass dadurch niemand in seinen Rechten beschränkt sein solle oder ähnliches. Zudem sei nicht klar, warum dieses Beschwerderecht nicht geregelt werde, wenn es hingegen für den Eintritt und den Austritt detaillierte Regelungen gibt. Genauso solle dies nur eine Klarstellung sein wie die Einfügung im § 4, womit der Dienstweg erläutert wird. Sie bittet um Zustimmung zum Änderungsantrag.
Frau Weber stellt noch einmal einiges zur Satzung klar, weil in der Diskussion Begriffe und Regelungen vermischt werden. Insofern erläutert sie die Notwendigkeit der unterschiedlichen Regelungen zum Ein- und Austritt der Feuerwehr. Zudem nimmt sie den Hinweis von Herrn Herrmann auf und betont, dass die Regelung, die mit dem Änderungsantrag aufgenommen werden soll, systematisch nicht in den § 4 gehöre. Vielmehr solle diese Regelung mindestens einen eigenen Paragrafen erhalten, wenn man es denn zwingend regeln wolle, was allerdings nicht notwendig sei. Diese Regelung sei bereits im Brandschutzgesetz verankert, welches der Satzung vorgehe.
Dr. Altmann beendet die Diskussion und stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
Der Stadtrat beschließt, der Beschlussempfehlung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.07.2020 folgend, den Ergänzungsantrag der CDU zum Gegenstand des Beschlusstextes der gesamten Satzung zu machen.
Abstimmung zum Antrag:
14 Ja-Stimmen
12 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Damit wird der Ergänzungsantrag Gestand der Satzung. Frau Weber teilt mit, dass diese Regelung als § 4a in den Satzungsentwurf eingefügt werden solle.
Ergänzter Beschluss:
Beschluss-Nr.: VII/STR/BM/0218/1607/20:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.07.2020 die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung).
Abstimmungsergebnis zur Gesamtsatzung einschließlich Ergänzungsantrag der Fraktion CDU:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
Zahl der besetzten Mandate: | 35 |
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Die Feuerwehrsatzung ist um den § 4a zu ergänzen.