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Auszug - Beschluss zur Einleitung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 (4) BauGB für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz  

19. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:02
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0323/20 Beschluss zur Einleitung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 (4) BauGB für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  • Für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 „Schützenstraße“ in Zeitz wird auf Grund der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes durch Gerichtsurteil vom 28.05.2020 (Normenkontrolle) ein ergänzendes Verfahren eingeleitet.
  • Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Punkt 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann.
  • Entsprechend § 13a BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0