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Auszug - Änderung der Programme in der Städtebauförderung - Beschluss zur Übertragung von Aufgaben in den Fördergebieten an den Sanierungsträger   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0394/21 Änderung der Programme in der Städtebauförderung - Beschluss zur Übertragung von Aufgaben in den Fördergebieten an den Sanierungsträger
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage und erklärte, dass die Stadtsanierung nur durch einen Mitarbeiter besetzt ist, dieser Sanierungsbeauftragte hat gekündigt und nun muss die Abrechnung der Fördergelder abgesichert werden.

Es liegen bereits Bewerbungen für die Stelle vor. Diese Stelle soll dann zuständigkeitshalber im Sachgebiet Stadtentwicklung angesiedelt werden, wo allerdings auch eine Mitarbeiterin in den Ruhestand geht und eine weitere durch Elternzeit ausfällt.

Aus vorstehenden Gründen soll das Fördergebiet 1 analog dem Sanierungsgebiet (Fördergebiet 3) an die DSK mbH übertragen werden.

Es ist dann weiterhin möglich, auch im Fördergebiet 1 die Bauherrenfunktion analog Zekiwa an die DSK zu übertragen, um den Bereich Hochbau zu entlasten.

 

Herr Buzalski kritisierte, dass nicht intensiv genug nach neuem Personal gesucht wird.

Herr Exler schloss sich dieser Meinung an und ist der Meinung, dass auch über eine höhere Eingruppierung nachgedacht werden sollte.  

Diese Diskussion soll in den Hauptausschuss vertagt werden.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Sanierungsträgervertrages zwischen der Stadt Zeitz und der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH auf das Fördergebiet 1 – Erhaltung und Pflege der Altbauten der Gründerzeit.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0