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Auszug - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 2
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:41
Raum: Bürgerraum in der Turmschule - Rotkäppchenschule
Ort: Kirchplatz 2, 06712 Zeitz OT Kayna

Anträge auf Ergänzung oder Erweiterung der Tagesordnung werden wie folgt gestellt:

 

Herr Ortschaftsrat Rauschenbach erklärt, dass er schwerlich über das Protokoll der Ortschaftsratssitzung vom 29. Oktober 2020 abstimmen könne, da diese Sitzung zu lange zurück liege. Er stelle deshalb nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:

 

Antrag des Ortschaftsrates Jens-Uwe Rauschenbach (mündlich):

Entsprechend § 58 des KVG LSA möge der Ortschaftsrat beschließen, dass Protokolle zukünftig innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden.

 

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166)

 

㤠58 Niederschrift

(1) Über jede Sitzung der Vertretung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss mindestens 1. die Zeit und den Ort der Sitzung, 2. die Namen der Teilnehmer, 3. die Tagesordnung, 4. den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse und 5. das Ergebnis der Abstimmungen enthalten. Auf Verlangen des Vorsitzenden und jedes Mitglieds der Vertretung ist ihre Erklärung wörtlich in der Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift muss vom Vorsitzenden und vom Protokollführer unterzeichnet werden. Sie soll innerhalb von 30 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung, vorliegen.

(2) Über die Niederschrift stimmt die Vertretung ab. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

(3) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ist zu gestatten. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

(4) Für Ausschüsse gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Die Niederschrift ist zu unterzeichnen.“

 

Zum Antrag:

Die Ortsbürgermeisterin weist auf Folgendes hin:

 

1.) das Protokoll der Sitzung 12/VII/20 vom 29.10.2020 sei mit den Sitzungsunterlagen zur geplanten Sitzung am 14.01.2021 fristgerecht zugestellt worden. Diese Sitzung habe wegen der Corona - Pandemie abgesagt werden müssen.

 

2.) Der Antrag ist im Ortschaftsrat nicht zulässig, da gemäß der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt für Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung der Stadtrat („die Vertretung“) zuständig sei.

(hier: § 17 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse sowie die Ortschafträte vom 13.09.2019, i.d.F. der 3. Änderung vom 24.06.2021)

 

3.) Das Protokoll der Sitzung 12/VII/20 vom 29.10.2020 liege somit „spätestens zur nächsten Sitzung“ vor. Durch die Pandemie bedingten Sitzungsausfälle sei die „nächste Sitzung“ heute, am 08.06.2021.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

(ein Mandat ist unbesetzt)