Auszug - Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe als Verpflichtungsermächtigung auf dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 - Investitionsnummer 5410018008 - investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 08.06.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:45 - 17:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0410/21 Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Straßenausbau in der Feldstraße Zeitz (Investitionsnummer 5410018008 - investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Straßenbau und Verkehr | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Dr. Müller kommt um 16.55 Uhr zur Sitzung. Damit sind 6 Stadträte anwesend.
Beschluss:
Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 – investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz - von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |