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Auszug - 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: an Amt/Ausschuss verwiesen
Datum: Do, 07.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Klinkerhallen Zeitz
Ort: Albrechtstraße 17, 06712 Zeitz
VII/STR/STR/0548/22 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz
- Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion Freie Wähler
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler

Die Ortswehrleiter haben sich mit Schreiben an die Stadträte gewandt und die Diskussion unterstützt haben. Auf Grund dieser Diskussion möchte die Fraktion den Antrag stellen, diese Vorlage an die Stadt zurückzuverweisen. Die Entschädigung soll gemeinsam überarbeitet werden und in die nächste Beratungsfolge aufgenommen werden.

 

Fr. Weber, Bürgermeisterin

Sie bestätigt, dass es ein guter Weg ist dies gemeinsam mit der Verwaltung zu besprechen. Aktuell geplant ist für den 05.05.2022 die Mitglieder des Ordnungs- und Finanzausschusses, sowie die Ortswehrleiter bzw. deren Vertreter einzuladen um in einen konkreten Austausch gehen zu können. Danach wird dies im Entwurf in die Gremien gehen. Die neue Satzung müsste bis zur nächsten Haushaltssatzung fertig sein.

 

Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler

Die Vorlage soll geändert werden in:

„Wir beantragen die Verweisung der Vorlage in die Verwaltung. Die Entschädigungssatzung ist gemeinsam mit den Ortswehrleitern zu überarbeiten und in die nächstmögliche Beratungsrunde des Stadtrates erneut einzubringen.“

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0