Auszug - Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Zeitz für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (Handlungskonzept)
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 27.06.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0608/22 Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Zeitz für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (Handlungskonzept) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Herr Strauch verlässt 19:00 Uhr die Sitzung.
Damit sind dann 6 Stadträte anwesend.
Frau Besser fasst die Kernpunkte des Handlungskonzeptes zusammen.
Im Nachgang informiert sie über Korrekturen im Bereich der freien Träger (Betriebserlaubnis).
Im Rahmen des Förderprogramms Strukturwandel soll versucht werden, die Sanierung der Kita „Montessori-Kinderhaus“ oder einen Neubau auf den Weg zu bringen. Die hierfür erforderliche Fördermittelrichtlinie istaber noch nicht öffentlich bekannt gemacht.
Die Ausschussmitglieder bedanken sich für die aussagekräftige Beschlussvorlage.
Frau Besser geht auf die Fragen der Anwesenden ein.
Auf Wunsch von Herrn Worms wird die Anfrage zu Protokoll genommen:
Auf welchen Bedarf bezieht sich das Handlungskonzept;
wie hoch ist hierbei der Anteil der einheimischen Bevölkerung bzw. der Bedarf für temporär hier Lebende? Dabei ist es nicht egal, wie diese unterschieden werden, weil die Vorhaltekosten für die 2. Gruppe von Bund und Land zu tragen sind.
Frau Besser nimmt dazu wie folgt Stellung: Es geht um alle Kinder/ Einwohner, die in der Stadt Zeitz gemeldet sind. Dafür ist dieses Handlungskonzept geschrieben.
Um die Finanzierung durch das Land und den Kreis zu sichern, wird das Konzept alle 3 Jahre überprüft.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Zeitz für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (Handlungskonzept).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |