Auszug - Überplanmäßige Bewilligung Honorar externe Rechtsberatung, hier Wasserkonzession
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 05.07.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0622/22 Überplanmäßige Bewilligung Honorar externe Rechtsberatung, hier Wasserkonzession | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf der Grundlage des §105 KVG LSA die Erhöhung der Beraterkosten der Wasserkonzessionsverträge von 15.000,00 € auf 37.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |
Damit wurde die Vorlage abgelehnt.
Gegen diese Entscheidung wird der Oberbürgermeister in Widerspruch gehen. Eine erneute Beratung findet im Rahmen einer Sondersitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 14.07.2022 vor dem Stadtrat statt.