Inhalt

Auszug - Verlegung der Bundesstraße B 180 im Bereich der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 07.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0614/22 Verlegung der Bundesstraße B 180 im Bereich der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Worms verlässt kurzzeitig die Beratung – es sind noch 9 stimmberechtigte Mitlieder anwesend.

 

Im Ergebnis der Gespräche mit den betreffenden Bürgermeistern wurde folgende Beschlussergänzung vereinbart:

 

 

Ergänzung und Änderung des Beschlusses der BV Nr. VII/STR/65/0614/22 in Ziff. 3:

 

Die Stadt Zeitz übernimmt rückständigen Unterhaltungsaufwand im Bereich der aufzustufenden Straßen im Bereich der Gemeinde Elsteraue bis zu einem Betrag von 441.000 €, zu zahlen aus den eigenen Ausgleichsansprüchen.

 

Die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer-Forst bzw. die Gemeinde Kretzschau übernehmen den Sportplatz Grana in ihre Gemarkung, die Stadt Zeitz übernimmt die L193/Albrechtstraße Höhe Südzucker ab Bahnübergang, zum einen bis zum Kreisel Grana, zum anderen bis zur Einfahrt Wiedemann.

 

Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, rechtsgeschäftliche Erklärungen zu entsprechenden Gebietsänderungen abzugeben.

 

 

In der anschließenden Diskussion der Ausschussmitglieder wurde u.a. Kritik an der geforderten Ablösezahlung der Stadt Zeitz für die Gemeinde Elsteraue geäußert. Im Ergebnis dieser Beratung wird man der Vorlage zustimmen.

 

Herr Worms nimmt wieder an der Beratung teil und damit sind 10 stimmberechtigte Mitglieder zur Abstimmung anwesend.

 

 

 

 


Geänderter Beschluss:

1. Der Stadtrat stimmt der Abstufung der B180 und der L 193 im Stadtgebiet Zeitz zu Gemeindestraßen und den daraus resultierenden Abstufungsvereinbarungen dem Grunde nach zu.

 

2. Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, die durch die LSBB übergebene Absichtserklärung und die Umstufungsvereinbarungen zu unterzeichnen.

 

3. Die Stadt Zeitz übernimmt rückständigen Unterhaltungsaufwand im Bereich der aufzustufenden Straßen im Bereich der Gemeinde Elsteraue bis zu einem Betrag von 441.000 €, zu zahlen aus den eigenen Ausgleichsansprüchen.

 

Die Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer-Forst bzw. die Gemeinde Kretzschau übernehmen den Sportplatz Grana in ihre Gemarkung, die Stadt Zeitz übernimmt die L193/Albrechtstraße Höhe Südzucker ab Bahnübergang, zum einen bis zum Kreisel Grana, zum anderen bis zur Einfahrt Wiedemann.

 

Der Oberbürgermeister wird insoweit beauftragt, rechtsgeschäftliche Erklärungen zu entsprechenden Gebietsänderungen abzugeben.


Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0