Auszug - Ausbau der Straße Am Dreieck in Zeitz OT Luckenau
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 31.08.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0611/22 Ausbau der Straße Am Dreieck in Zeitz OT Luckenau | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Straße Am Dreieck in 06711 Zeitz OT Luckenau.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße Am Dreieck als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung wäre die Maßnahme beitragspflichtig.
Jedoch mit dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vom 15. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber angeordnet, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist (hier: 03.12.2020), keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das KAG LSA regelt in § 18a Abs. 4, dass das Land den Gemeinden auf Antrag entgangene Beiträge erstattet. Das entgangene umlagefähige Beitragsvolumen ist dabei analog der bisherigen Verfahrensweise herzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |