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Auszug - Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0664/22 Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   


 


Beschluss:


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich im Kurzen Weg in Theißen wird der Bebauungsplan Nr. 99  „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg im OT Theißenals Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht das Planziel der Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

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