Auszug - Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr)
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0660/22 Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr) |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Frau Weber informiert, dass die Kalkulation zur Einsichtnahme im Ausschuss vorliegt.
Es wurde bei der Kostensatzung eine Preissteigerung für die Jahre 2021 und 2022 mit eingerechnet, weil ein Inflationsausgleich, weil der Kalkulationszeitraum nur die Zahlen von 2017 bis 2020 entheilt. Über diesen Inflationsausgleich ist mit zu entscheiden.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Zeitz der über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung Feuerwehr).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |