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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz   

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0656/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
- Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen - der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:


Der Stadtrat beschließt: Für das Flurstück 42/8 der Flur 1 der Gemarkung Theißen und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 98 – Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen – der Stadt Zeitz aufgestellt.

 

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße im Ortsteil Theißen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 96 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0