Auszug - Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 20 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0664/22 Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg OT Theißen“ | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich im Kurzen Weg in Theißen wird der Bebauungsplan Nr. 99 „Eigenheimbebauung im Kurzen Weg im OT Theißen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht das Planziel der Baurechtschaffung für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |