Auszug - Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 08.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:55 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0683/22 Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stabsstelle Personal und Organisation | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Herr Thieme informiert über den Beschluss des Finanzausschusses mit der Änderung entsprechend des Antrages der CDU-Fraktion.
Dr. Altmann stellt folgenden Antrag:
Im ersten Anstrich ist die Zielgröße von 7.5 VbE/1000 Einwohner zu streichen und zu ersetzen durch bedarfsgerechte Zielgröße.
Abstimmung Antrag CDU:
Ja-Stimmen: 8
Gegenstimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
Anschließend wird die Beschlussvorlage mit dem geänderten Beschlusstext zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:
- Entsprechend der Beschlusslage 2018 wird die Anzahl der Beschäftigten (mit Ausnahme der Erzieher und der hauptberuflichen Kräfte der Feuerwehr) bis zum 31.12.2027 (Konsolidierungszeitraum) auf eine bedarfsgerechte Zielgröße r reduziert.
- Auf Grund der veränderten Situation am Arbeitsmarkt wird auf dem Weg dahin ein vorübergehender Personalaufwuchs zur Vermeidung späterer Kostenexplosion durch Notmaßnahmen akzeptiert.
Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden.
Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |