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Auszug - Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0683/22 Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stabsstelle Personal und Organisation
Federführend:Bürgermeisterin   

Herr Thieme informiert über den Beschluss des Finanzausschusses mit der Änderung entsprechend des Antrages der CDU-Fraktion.

 

Dr. Altmann stellt folgenden Antrag:

Im ersten Anstrich ist die Zielgröße von 7.5 VbE/1000 Einwohner zu streichen und zu ersetzen durch bedarfsgerechte Zielgröße.

 

Abstimmung Antrag CDU:

Ja-Stimmen:   8

Gegenstimmen:  0

Stimmenthaltungen:  2

 

Anschließend wird die Beschlussvorlage mit dem geänderten Beschlusstext zur Abstimmung gestellt:


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die Neuausrichtung des Personalmanagements der Stadt Zeitz mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Stadt. Dazu wird der Beschluss vom 19.11.2018 zur Beschlussnummer VI/STR/20/0824/1911/18 auf nachfolgende Ziele aktualisiert:

 

  • Entsprechend der Beschlusslage 2018 wird die Anzahl der Beschäftigten (mit Ausnahme der Erzieher und der hauptberuflichen Kräfte der Feuerwehr) bis zum 31.12.2027 (Konsolidierungszeitraum) auf eine bedarfsgerechte Zielgröße r reduziert.
  • Auf Grund der veränderten Situation am Arbeitsmarkt wird auf dem Weg dahin ein vorübergehender Personalaufwuchs zur Vermeidung späterer Kostenexplosion durch Notmaßnahmen akzeptiert.

Auf dieser Basis soll eine rechtzeitige Fachkräftegewinnung und ein optimaler Wissenstransfer, systematische Übergaben, rechtzeitige Einarbeitung von Nachfolgern gesichert und vorgezogene Einstellungen veranlasst werden.             

Ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftebindung hingegen sind Einstellungen im Rahmen des SOLL-Stellenplans. Das jährliche Defizit zwischen tatsächlicher Stellenbesetzung und Stellenplan, das regelmäßig aus Ausfallzeiten, Teilzeitverträgen, unbesetzten Stellen entsteht, wird zur Qualitätssicherung und der Ressourcenschonung unter Auslastung des Stellenplans kompensiert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0