Auszug - Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 07.11.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0652/22 Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Bibliothek | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Zur Beschlussvorlage erklärt Frau Freyberg, dass die seit 2014 gültige Satzung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung überarbeitet wurde. Die Gebührentarife wurden minimal angepasst; es gibt aber auch kleine Änderungen in der Satzung (z. B. Wegfall von Medieneinheiten wie Video- und Tonbandkassetten).
Die Öffnungszeiten wurden angepasst.
Beschluss:
1) Der Stadtrat beschließt die neue Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek
"Martin Luther" der Stadt Zeitz.
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2023 einen jährlichen
Medienetat in Höhe von 5.000 € in den Haushaltsplan einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |