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Auszug - Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0652/22 Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek "Martin Luther" der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bibliothek
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Zur Beschlussvorlage erklärt Frau Freyberg, dass die seit 2014 gültige Satzung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung überarbeitet wurde. Die Gebührentarife wurden minimal angepasst; es gibt aber auch kleine Änderungen in der Satzung (z. B. Wegfall von Medieneinheiten wie Video- und Tonbandkassetten).

Die Öffnungszeiten wurden angepasst.


Beschluss:

1) Der Stadtrat beschließt die neue Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek

"Martin Luther" der Stadt Zeitz.

2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2023 einen jährlichen

  Medienetat in Höhe von 5.000 € in den Haushaltsplan einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0