Auszug - Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 09.11.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 18:56 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0725/22 Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | , Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Herr Thieme begrüßte Frau Erler, von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars und erteilte ihr das Wort.
Frau Erler stellte den Wirtschaftsplan 2023 anhand einer Präsentation, unter den Aspekten der Auftragsbeschreibung, der momentanen Situation der Entsorgungsgebiete 1 und 2 und der Vorgehensweise aus der Ausgangslage heraus, vor. Weiterhin erörterte sie die Ergebnisse des Wirtschaftsplanes und fasste alles in einem kurzen Fazit zusammen.
Frau Beyer ergänzte die Beschlussvorlage mit Informationen zur Verwendung des Jahresgewinns. Weiterhin griff sie die Thematik des eventuellen Abbrechens des Kalkulationszeitraumes durch die sehr hohen Energiekosten auf dem Zentralklärwerk, aus dem letzten Betriebsausschuss, auf.
Frau Erler erläuterte kurz, warum der Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023 nicht abgebrochen werden muss.
Herr Thieme regte an, noch etwas zum Stellenplan und den eigentlichen Investitionen mitzuteilen, da dies auch Auswirkungen auf den Haushaltsplan der Stadt Zeitz hat.
Stellenplan
Frau Beyer legte dar, dass es zum Jahresbeginn eine Entgeltanpassung aufgrund von Stellenneubewertungen gab.
Investitionen
Frau Beyer erläuterte das Investitionsvolumen mit den jeweiligen Maßnahmen.
Speziell bei den Erneuerungsmaßnahmen im Kanalnetz wies sie darauf hin, dass es zu Verschiebungen kommen wird, weil diese Maßnahmen erneut mit der Stadt abzustimmen sind. Deswegen wird der Investitionsplan in den kommenden 3 Wochen nochmals überarbeitet. Danach müsste erneut eine Abstimmung mit der Stadt Zeitz erfolgen. Es müsste festgelegt werden, welche Maßnahmen die Stadt durchführen würde. Eventuell müsste danach ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Denn wenn die Investitionssumme geringer ist, müsse keine Anzeige an die Kommunalaufsicht erfolgen, lediglich die Darlegung, warum die zwei Haushaltspläne abweichen.
Herr Thieme merkte an, dass es nur um zeitliche Verschiebungen geht und nicht darum, ob die jeweilige Maßnahme überhaupt stattfindet.
Herr Thieme bedankte sich und stellte Fragen oder Anmerkungen zum Wirtschaftsplan frei.
Herr Jonas fragte zum Umzug von Theißen nach eventuell Zeitz, ob sich das im Wirtschaftsplan widerspiegelt.
Frau Beyer antwortete, dass im vorliegenden Wirtschaftsplan Mietkosten vorgesehen sind, egal wo der Eigenbetrieb seinen Sitz haben würde. Beschlüsse wurden dazu noch nicht gefasst, werden jedoch demnächst erfolgen.
Fest steht, dass es einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2020 gibt (Vorlage: VII/STR/20/0102/19). Dieser Stadtratsbeschluss wurde gefasst im Zuge der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026. Hier wurde beschlossen, dass der Sitz und auch die tatsächliche Bürotätigkeit des Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Zeitz wieder in den Altmarkt 1, 06712 Zeitz verlegt werden soll. Die Prüfung der Räumlichkeiten im Rathaus, Altmarkt 1, 06712 Zeitz ergab, dass keine freien Kapazitäten vorhanden sind. Aus diesem Grund wurde sich verschiedene Objekte im Zeitzer Stadtgebiet angeschaut.
Herr Thieme bekräftigte, dass es einen Mehrheitsbeschluss gibt, der besagt, dass der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in die Stadt zurückziehen soll.
Frau Beyer fügte an, dass die nötigen Beschlüsse im Betriebsausschuss und im Stadtrat gefasst werden müssen. Im Wirtschaftsplan sind für die Büroräume in Theißen keine investiven Mittel vorgesehen.
Herr Jonas bedankte sich für die Antwort.
Herr Thieme dankte für die Ausführungen und verabschiedet Frau Erler um 18:11 Uhr.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 18.10.2022 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 7.556.607 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 7.412.223 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 144.383 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 6.673.728 EUR |
| in den Ausgaben auf | 6.673.728 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2023 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 4.230.278 EUR |
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| Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 1.076.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 10.539.420 EUR |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | WP 2023 EB Abwasser Zeitz Betriebsausschuss 9. November 2022 (002) (380 KB) |