Auszug - Aktenkundige Belehrung der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates gem. § 30 Abs. 3 KVG LSA durch den Oberbürgermeister hinsichtlich der nach den §§ 32, 33 KVG LSA obliegenden Pflichten sowie Hinweis auf die Regelungen zur Haftung gem. § 34 KVG LSA
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mo, 01.07.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:06 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Herr Adam übergibt das Wort an den Oberbürgermeister. Herr Thieme nimmt die aktenkundige Belehrung der Stadträtinnen und Stadträte zu den Paragraphen 32, 33 und 34 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Die Mitglieder des Stadtrates unterschreiben auf einer vorbereiteten Liste.