Vorlage - IV/STR/40/1151/08
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Die Informationsvorlage wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 13.02.2008 und im Bildungsausschuss am 18.02.2008 beraten. Es wurde die Empfehlung gegeben, den Sachstand und die Zeitschiene zur Einrichtung der Evangelischen Grundschule in freier Trägerschaft im ehemaligen Franziskanerkloster dem Finanzausschuss vorzulegen.
Sachstand:
Am 08.11.2007 stimmte der Stadtrat der Einrichtung der Evangelischen Grundschule in freier Trägerschaft im Franziskanerkloster zu.
Voraussetzung für die Gültigkeit der Nutzungsvereinbarung ist die Ausreichung von Fördermitteln für die Sanierung des Gebäudes zur Schulnutzung.
Das In-Kraft-Treten der Schulbauförderrichtlinie wird nach jetzigem Kenntnisstand für Februar 2008 erwartet. Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich die Schulträger, so dass die Beantragung durch das „Evangelische Schulprojekt BLK e.V.“ erfolgen muss.
Der früheste Antragstermin ist 3 Monate nach Veröffentlichung der Schulbauförderrichtlinie vorgesehen, so dass Ende Mai 2008 die Antragstellung (Vorplanung mit Kostenschätzung) beim Landesverwaltungsamt erfolgen kann.
Danach erfolgt die Prüfung der Antragsunterlagen und des pädagogischen Konzeptes durch das Kultusministerium, in dessen Ergebnis eine Landesprioritätenliste erstellt wird, die als Grundlage für eine Förderwürdigkeitszusage mit der Aufforderung zur Einreichung weiterer Unterlagen dient (Kostenberechnung nach DIN 276).
Nach Einreichung der weiteren geforderten Unterlagen erfolgt anschließend eine baufachliche
Plausibilitätsprüfung durch den Landesbetrieb Bau. Frühestens im IV. Quartal 2008 ist ein Zuwendungsbescheid möglich.
Folgende Verfahrensweise ist vorgesehen:
- Die erforderlichen Planungsleistungen zur Einreichung der Antragsunterlagen werden durch die Stadt Zeitz als Erbbauberechtigte des Grundstücks finanziert (aus Planansatz 2008).
Sie sind im Rahmen einer Fördermittelzusage förderfähig.
- Die Stadt Zeitz als Erbbauberechtigte des Grundstücks übernimmt die Bauherrenfunktion.
- Zur Finanzierung der Baumaßnahme ist die Einrichtung eines gesonderten Kontos bei der Stadt Zeitz vorgesehen, auf das die Fördermittel und der Anteil der Stadt Zeitz eingehen. Die Finanzierung des Eigenanteils für die Ausstattung, Mobilar erfolgt durch den Schulträger.
- Zur Verfahrensweise erfolgt der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Zeitz und dem Schulträger „Evangelisches Schulprojekt BLK e.V.“
- Eine Abstimmung zur Verfahrensweise mit dem Fördermittelgeber wird nach der Veröffentlichung der Schulbauförderrichtlinie erfolgen.
Da der Fördermittelantrag nur für eine bestehende Schule gestellt werden kann, hat der Schulträger die Einrichtung der Grundschule in freier Trägerschaft ab 01.08.2008 in Abstimmung mit der Verwaltung im Schulgebäude Gustav-Mahler-Straße 14 - ehemalige
Sekundarschule I / 5. Grundschule - beim Kultusministerium beantragt (s. Stadtratsbeschluss vom 08.11.2007).
Nach Genehmigung durch die Oberste Schulbehörde soll die Aufnahme der Anfangsklassen
ab 01.08.2008 im o.g. Gebäude erfolgen.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Förder-programm | Ausgaben gesamt | Einnahmen zu beantragen
| Eigenanteil Stadt Zeitz
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Schulbauförderung | 3.000,0 T€
| 2.430,0 T€ 81 % | 570,0 T€ |
Städtebaulicher Denkmalschutz
| 1.900,0 T€ | 1.539,0 T€ 80 % | 361,0 T€ |
g e s a m t
| 4.900,0 T€ | 3.969,0 T€ | 931,0 T€ |
Der Eigenanteil wird als Zuschuss der Stadt Zeitz an den Schulträger gezahlt. Folgende Mittel sind in der Finanzplanung bisher aufgenommen:
- 2008: 150,0 T€
- 2009: 280,0 T€
- 2010: 460,0 T€