Vorlage - IV/STR/10/1157/08
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I. Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.
II. Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter
des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten
Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.
III. Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des
Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der
Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.
Gesetzliche Grundlage: § 74a Gemeindeordnung für das Land Sachsen/Anhalt in der derzeit gültigen Fassung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
I. Aufgaben des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz
Der Seniorenbeirat der Stadt Zeitz hat am 16.10.2007 seine Geschäftsordnung beschlossen. Im § 1 wurden folgende Aufgaben des Beirates festgelegt:
1. | Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, die Seniorenarbeit fortzuentwickeln, um so die Lebensqualität von älteren Menschen in der Stadt Zeitz zu verbessern. |
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2. | Er erarbeitet Konzepte für Problemlösungen älterer Menschen auf der Basis geltender Gesetze. Darunter fällt beispielsweise der altengerechte Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden, die Verkehrsplanung, die Schaffung von altengerechtem Wohnraum, die Integration älterer Menschen und die Förderung des Miteinanders von Jung und Alt. |
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3. | Der Beirat soll neben eigenen Konzepten die Verwirklichung sachgerechter Hilfen bei den Entscheidungsgremien der Stadt Zeitz anregen und Aufklärungsarbeit für die Probleme älterer Menschen leisten. |
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4. | Zu seinen Aufgaben gehört auch, Kontakte zu anderen Gruppen, die sich das Ziel der Lösung personenbedingter Nachteile gesetzt haben, herzustellen und zu pflegen. So arbeitet der Seniorenbeirat der Stadt Zeitz eng mit dem Arbeitskreis Zeitz des Behindertenbeirates zusammen. Es erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch und es nehmen die jeweiligen Vertreter an Beratungen und Veranstaltungen der Beiräte teil. Sie haben jeweils dort Rederecht. |
Mit vorliegendem Beschluss erhält der Seniorenbeirat einen offiziellen Auftrag vom Stadtrat der Stadt Zeitz, diese Aufgaben wahrzunehmen.
Der Beschluss bildet neben der Anerkennung des Seniorenbeirates auch die Grundlage für einen entsprechenden Versicherungsschutz:
Nach Auskunft der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für bestimmte, vom Seniorenbeirat ausgeführte Tätigkeiten gegeben, wenn er zur Ausführung dieser konkreten Aufgaben durch die Stadt beauftragt wurde und sich zur unentgeltlichen Übernahme der Aufgaben verpflichtet hat.
II. Rederecht in Ausschüssen des Stadtrates
Nach § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates sollen sich gewählte Vertreter/innen des Seniorenbeirates in die Ausschussarbeit einbringen und Ansprechpartner/in für den Seniorenbereich sein. Sie erhalten auf Antrag bei seniorenspezifischen Sachverhalten Rederecht.
Dieses Rederecht soll in der Hauptsatzung der Stadt Zeitz festgeschrieben werden. Mit der 2. Änderungssatzung wird § 9 Beratende Ausschüsse wie folgt ergänzt:
„Die gewählten Vertreter/innen des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz erhalten auf Antrag bei seniorenspezifischen Sachverhalten Rederecht im Stadtrat und in den Ausschüssen.“
III. Aufwandsentschädigungen
Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt. Danach erhalten die Vertreter/innen des Seniorenbeirates Zeitz ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro pro Sitzungsteilnahme.