Vorlage - IV/STR/STR/1179/08
|
|
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittelfristig den Neubau einer Schwimmhalle zu sichern und die Erfordernisse eines Neubaus als Ersatz für die mittelfristig nicht mehr nutzbare derzeitige Schwimmhalle in die städtischen Bau-, Stadtentwicklungs--, Haushalts- und Haushaltskonsolidierungs-Konzepte und –Planungen einzuarbeiten.
Gesetzliche Grundlage:
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Der Deutsche Bäderbund fordert in seinen Richtlinien die Grundsanierung derartiger Anlagen spätestens nach 15 Jahren, weil sie durch Verschleiß und Überalterung in ihren Leistungs-Parametern abfallen und zunehmend verlustreicher betrieben werden müssen und weil darüber hinaus die Anpassung an geänderte betriebs-, energie- und rohstoffwirtschaftliche, technische und hygienische Anforderungen unabweisbar wird.
Ein anschauliches Beispiel hierfür bietet in der Zeitzer Schwimmhalle die östliche Fensterfront mit beträchtlichen Energieverlusten. Auch für die Klimaanlage und das Filtersystem dürfte das zutreffen.
Vor wenigen Jahren mussten die beiden Dehnungsfugen des Beckens erneuert werden, weil die nördliche Fuge undicht geworden und das Becken leer gelaufen war. Es wird sich möglicherweise nicht ermitteln lassen, ob eine Senkung des nördlichen Beckenteils das Ergebnis oder die Ursache war. Jedenfalls ist an Rissen in den Fliesen des Hallenbodens und bei ruhendem Badebetrieb am Beckenüberlauf diese Senkung unübersehbar. Es ist offenkundig nur eine Zeitfrage, bis Zug- oder Druckkräfte aus dieser Lageveränderung des Beckens die unter dem Beckenboden geführten Einspeisungs-Zuleitungen zerstören werden und das Becken ausläuft.
Die Schwimmhalle existiert jetzt ca. 50 Jahre. Die Reststandfrist der gesamten Anlage rechtfertigt einen Neubau gegenüber einer unabweisbar notwendigen umfassenden und grundhaften Sanierung.
Ein Neubau muss ernstlich erwogen und die notwendige finanzielle Basis gesichert werden. Denn auch eine Sanierung wird, falls überhaupt sinnvoll und möglich, beträchtliche Geldmittel erfordern, ohne ein wirklich zeitgemäßes Ergebnis hervorzubringen. Bekanntlich werden Umbauten bei gleichem Resultat teurer als Neubauten. Dies kann bei historisch wertvollen Bauwerken durchaus gerechtfertigt sein. Bei Gebäuden ohne besonderen kulturellen Traditionsrang ist es aber die nachteiligere Lösung.