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Vorlage - IV/STR/STR/1179/08  

Betreff: Neubau einer Schwimmhalle in der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion WIR - Unabhängige
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
25.03.2008 
Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
26.03.2008 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Bildungsausschuss Vorberatung
31.03.2008 
Sitzung des Bildungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.04.2008 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.05.2008 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (IV/STR/STR/1179/08)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittelfristig den Neubau einer Schwimmhalle zu sichern und die Erfordernisse eines Neub

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittelfristig den Neubau einer Schwimmhalle zu sichern und die Erfordernisse eines Neubaus als Ersatz für die mittelfristig nicht mehr nutzbare derzeitige Schwimmhalle in die städtischen Bau-, Stadtentwicklungs--, Haushalts- und Haushaltskonsolidierungs-Konzepte und –Planungen einzuarbeiten.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

bereits gefasste Beschlüsse:

aufzuhebende Beschlüsse:

 

Begründung:

 

Der Deutsche Bäderbund fordert in seinen Richtlinien die Grundsanierung derartiger Anlagen spätestens nach 15 Jahren, weil sie durch Verschleiß und Überalterung in ihren Leistungs-Parametern abfallen und zunehmend verlustreicher betrieben werden müssen und weil darüber hinaus die Anpassung an geänderte betriebs-, energie- und rohstoffwirtschaftliche, technische und hygienische Anforderungen unabweisbar wird.

 

Ein anschauliches Beispiel hierfür bietet in der Zeitzer Schwimmhalle die östliche Fensterfront mit beträchtlichen Energieverlusten. Auch für die Klimaanlage und das Filtersystem dürfte das zutreffen.

 

Vor wenigen Jahren mussten die beiden Dehnungsfugen des Beckens erneuert werden, weil die nördliche Fuge undicht geworden und das Becken leer gelaufen war. Es wird sich möglicherweise nicht ermitteln lassen, ob eine Senkung des nördlichen Beckenteils das Ergebnis oder die Ursache war. Jedenfalls ist an Rissen in den Fliesen des Hallenbodens und bei ruhendem Badebetrieb am Beckenüberlauf diese Senkung unübersehbar. Es ist offenkundig nur eine Zeitfrage, bis Zug- oder Druckkräfte aus dieser Lageveränderung des Beckens die unter dem Beckenboden geführten Einspeisungs-Zuleitungen zerstören werden und das Becken ausläuft.

 

Die Schwimmhalle existiert jetzt ca. 50 Jahre. Die Reststandfrist der gesamten Anlage rechtfertigt einen Neubau gegenüber einer unabweisbar notwendigen umfassenden und grundhaften Sanierung.

 

Ein Neubau muss ernstlich erwogen und die notwendige finanzielle Basis gesichert werden. Denn auch eine Sanierung wird, falls überhaupt sinnvoll und möglich, beträchtliche Geldmittel erfordern, ohne ein wirklich zeitgemäßes Ergebnis hervorzubringen. Bekanntlich werden Umbauten bei gleichem Resultat teurer als Neubauten. Dies kann bei historisch wertvollen Bauwerken durchaus gerechtfertigt sein. Bei Gebäuden ohne besonderen kulturellen Traditionsrang ist es aber die nachteiligere Lösung.