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Vorlage - IV/STR/80/1403/08  

Betreff: Gesellschafterversammlung der WBG mbH
hier: weitere Vertreter der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wirtschaftsförderungsamt
Federführend:Referat Wirtschaftliche Entwicklung   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.08.2008 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.08.2008 
31. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat entsendet, auf Vorschlag der CDU – Fraktion

Der Stadtrat entsendet, auf Vorschlag der CDU – Fraktion 

 

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in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 119 GO LSA

Gesellschaftervertrag der WBG in der aktuellen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Vertretungsberechtigtes Organ der Stadt Zeitz ist gemäß § 57 und § 119 GO LSA allein der Oberbürgermeister. Nur dieser ist berechtigt, wirksame Willenserklärungen für die Stadt abzugeben. Die Gemeinde kann nach § 119 Abs. 1 Satz 2 GO LSA weitere Vertreter in die Aufsichtsorgane ihrer Beteiligungen entsenden, wenn dies im Gesellschaftervertrag vorgesehen ist.

 

Im Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH wird im § 13 u. a. bestimmt, dass die Gesellschafterin Stadt Zeitz 3 Vertreter, die Angehörige der Vertretungskörperschaft der Stadt Zeitz sind oder in den Diensten der Stadt stehen, in die Gesellschafterversammlung entsendet.

Über die Entsendung der Vertreter in die Aufsichtsorgane der Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts findet nach § 119 Abs. 1 Satz 4 das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse des Gemeinderates Anwendung.

 

Herr Dr. Ulf Altmann ist seit 2004 als Mitglied der CDU – Fraktion Mitglied der Gesellschafterversammlung. Mit der Übernahme des Oberbürgermeisteramtes am 01.07.2008 vertritt Herr Dr. Ulf Altman die Stadt Zeitz als Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung.

 

Die Veränderung der Fraktionen im Zeitzer Stadtrat hat keinen Einfluss auf das Entsenderecht der CDU – Fraktion.