Vorlage - IV/GTH/40/0323/08
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Der Gemeinderat Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2008 die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 01.4640.6720 -Gastkinderbeiträge - in Höhe von
18.400,00 €. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch die Haushaltsstelle 700.713 – Abwasserumlage.
Gesetzliche Grundlage: § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung
von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt - Kinderförderungsgesetz(KiFöG)
Begründung:
Wird ein Kind gemäß 11 Abs. 5 KiFöG in einer Tageseinrichtung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Leistungsverpflichteten (Wohnortgemeinde = Theißen) mit deren Zustimmung betreut, erstattet diese der aufnehmenden Leistungsverpflichteten die Kosten der Betreuung.
Nach Vorlage der Defizitberechnung für die Gastkinder in der Kindertagesstätte Deuben sind für das Jahr 2008 15.294,04 € zu zahlen. Für 2007 erfolgt eine Nachberechnung in Höhe von 3.092,68 €. Die Planung der Defizitkosten 2008 erfolgte auf der Grundlage der Kalkulation 2007, wobei das Defizit für ein Kindergartenplatz ganztags 46,77 € betrug.