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Vorlage - IV/GTH/40/0323/08  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung auf der HHST 01.4640.6720 - Gastkinderbeiträge -, § 97 G0 LSA i.V.m.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
27.11.2008 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27

Der Gemeinderat Theißen beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2008 die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 01.4640.6720  -Gastkinderbeiträge - in Höhe von

18.400,00 €. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch die Haushaltsstelle 700.713 – Abwasserumlage.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

              von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt - Kinderförderungsgesetz(KiFöG)

             

 

 

Begründung:

 

Wird ein Kind gemäß 11 Abs. 5 KiFöG in einer Tageseinrichtung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Leistungsverpflichteten (Wohnortgemeinde = Theißen) mit deren Zustimmung betreut, erstattet diese der aufnehmenden Leistungsverpflichteten die Kosten der Betreuung.

 

Nach Vorlage der Defizitberechnung für die Gastkinder in der Kindertagesstätte Deuben sind für das Jahr 2008  15.294,04 € zu zahlen. Für 2007 erfolgt eine Nachberechnung in Höhe von 3.092,68 €. Die Planung der Defizitkosten 2008 erfolgte auf der Grundlage der Kalkulation 2007, wobei das Defizit für ein Kindergartenplatz ganztags 46,77 € betrug.