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Vorlage - IV/STR/61/1606/08  

Betreff: Information zum Bebauungsplan Nr. 52 "Nahversorgungszentrum im Bereich Schützenstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
14.01.2009 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Anhörung
22.01.2009 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Anhörung
28.01.2009 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

 

Gesetzliche Grundlage:                            § 11 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/061/0391/2809/06

                                                                      IV/STR/61/0912/2709/07

             

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

 

 

 

 

I n h a l t :

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat mit Beschluss Nr. IV/STR/061/0391/2809/06 am 28.09.2006 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Nahversorgungszentrum im Bereich Schützenstraße“ gefasst. Durch dieses Bauleitverfahren soll das Baurecht zur Errichtung einer straßenbegleitenden Bebauung im Bereich Schützenstraße, Tröglitzer Straße und v.-Harnack-Straße zur Unterbringung von Einzelhandel und Gastronomie geschaffen werden. In Ergänzung dazu ist mit Beschluss Nr. IV/STR/61/0912/2709/07 der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Schützenstraße in westlicher Richtung erweitert worden.

 

Es wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten bezüglich der Erarbeitung der städtebaulichen Planung abgeschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand im Dezember 2007 statt. Es wurde mehrfach erfolglos Kontakt zur weiteren Abstimmung des Verfahrensverlaufes gesucht. Im November 2008 wurde erneut schriftlich versucht, bezüglich der Erfüllung des bestehenden städtebaulichen Vertrages, den Investor zu kontaktieren. Das Schreiben konnte dem Empfänger nicht zugestellt werden, da dieser unbekannt verzogen ist.

 

 

 

 

Es ist somit davon auszugehen, dass ein Planungsfortschritt auf Grund des abgeschlossenen Vertrages nicht mehr zu erzielen ist und die Umsetzung der Planung nicht erfolgen wird. Der Vertrag wird deshalb einseitig gekündigt.

 

Sofern in absehbarer Zeit kein seriöser Investor für die Realisierung gefunden werden kann, wird das Bauleitplanverfahren durch das Stadtplanungsamt selbst weitergeführt.

 

 

 

Stammbaum:
IV/STR/61/1606/08   Information zum Bebauungsplan Nr. 52 "Nahversorgungszentrum im Bereich Schützenstraße"   Stadtplanungsamt   Informationsvorlage Stadt Zeitz
IV/STR/61/1609/08   Verkehrliche Belastung durch Maut-Flucht   Stadtplanungsamt   Informationsvorlage Stadt Zeitz