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Vorlage - IV/STR/40/1630/08  

Betreff: Information zur Beschlussvorlage IV/STR/STR/1522/08 vom 20.10.2008 - Übernahme der Kosten Mittagsversorgung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Kindereinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Vorberatung
Finanzausschuss Vorberatung
20.01.2009 
Sitzung des Finanzausschusses an Amt/Ausschuss verwiesen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.01.2009 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Vorberatung
28.01.2009 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Information

Information

zur Beschlussvorlage IV/STR/STR/1522/08 vom 20.10.2008

 

Übernahme der Kosten Mittagsversorgung

 

Der Bildungsausschuss vom 02.12.2008 und der Hauptausschuss vom 11.12.2008 haben mehrheitlich folgender Beschlussempfehlung zugestimmt:

Der Stadtrat beschließt, für das Jahr 2009 die Kosten für eine warme Mittagsmahlzeit für die Kinder in stadteigenen Kindereinrichtungen zu begleichen. Die Kosten sollen aus der jährlichen Gewinnausschüttung der Stadtwerke Zeitz beglichen werden. Für die folgenden  Jahre wird jeweils im September des laufenden Jahres der entsprechende Beschluss für das folgende Haushaltsjahr gefasst.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.12.2008 wurde nach eingehender Beratung folgender Antrag gestellt:

Die Vorlage wird in die Verwaltung zurückverwiesen, um eine finanztechnische Untersetzung zu erbringen. In der nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 20.01.2008 wird die überarbeitete Vorlage erneut eingebracht.

 

Ermittlung der Kosten (siehe Anlage):

 

 

Kosten für die Mittagsversorgung

im Jahr 2009

1. Derzeit besuchen 200 Krippenkinder

    und                       481 Kindergartenkinder

    stadteigene Kindereinrichtungen.

71.181,50 €

171.009,50 €

 

 

2. Des Weiteren besuchen zurzeit 668 Schüler die Grundschulen in Zeitz und erhalten dort täglich eine warme Mittagsmahlzeit.

Davon besuchen 307 Hortkinder eine städtische Kindertageseinrichtung.

                        

 

 

129.861,00 €

 

 

3. Wenn auch die Kosten für diese 307 Hortkinder übernommen werden, ist zu prüfen, ob nicht auch im Sinne einer Gleichbehandlung die Kosten für die verbleibenden 361 Grundschüler übernommen werden sollten.

 

 

 

124.761,60 €

 

 

4. Gemäß § 11 Abs. 4 KiFöG erstattet die Stadt Zeitz den freien Trägern die für den Betrieb ihrer Kindertageseinrichtung notwendigen Kosten. Für die Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit sind im Übrigen die Kosten maßgeblich, die die Stadt Zeitz selbst aufzuwenden hat. Demzufolge können auch die freien Träger die Kosten für eine warme Mittagsmahlzeit gegenüber der Stadt Zeitz geltend machen.

81.075,00 €

 

 

5. Gemäß der §§ 17,18 GO LSA sollen die Mitgliedsgemeinden der VGem Zeitzer Land zum 01.07.2009 eingemeindet werden. Dann wären auch die Kindereinrichtungen der Gemeinden Theißen, Luckenau, Kayna und Geußnitz städtisch.

54.834,65 €

 

 

6. Werden alle genannten Punkte in die Berechnung einbezogen betragen die Gesamtkosten

632.723,25 €.

 

Die Deckung der Mehrausgaben aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Zeitz GmbH ist aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar (siehe Anlage – Schreiben der Kämmerei vom 01.12.2008).

 

 

 

Nachrichtlich:

Berechnungsgrundlage sind

a) für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder                             235 Tage im Jahr und

b) für Schulkinder, die keine Einrichtung besuchen               192 Tage im Jahr

 

Ermittlung der Essenstage im Jahr:

a) für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder

 

              365 Tage im Jahr

     -     104 Tage Wochenende

     -       11 Feiertage

     -       15 Ferientage (Betriebsruhe in den Sommerferien)

    =     235 Tage der Essenversorgung

 

b) für Schulkinder, die keine Einrichtung besuchen

 

              365 Tage im Jahr

     -     104 Tage Wochenende

     -       11 Feiertage

     -       58 Ferientage (Betriebsruhe in den Sommerferien)

    =     192 Tage der Essenversorgung

 

 

Folgende Essenpreise wurden der Berechnung zugrunde gelegt:

 

Stadt Zeitz und freie Träger                            pro Portion               Kinderkrippe / Kindergarten               = 1,50 €

                                                                      pro Portion               Hort- und Schulkind                             = 1,80 €

 

Kayna, Geußnitz, Theißen,                             pro Portion                                                                       = 1,45 €

Nonnewitz, Luckenau