Vorlage - IV/STR/STR/1633/09
|
|
Die stellv. Oberbürgermeisterin wird beauftragt, nutzbare Daten bzw. Inhalte aus dem vorliegenden Stadtentwicklungskonzept aufzuarbeiten und durch Korrekturen – Ergänzungen oder neue Erkenntnisse umsetzbar zu gestalten.
Mit anderen Worten bis Ende März 2009 ein brauchbares Konzept zu erarbeiten.
Die Prinzipien der Agenda 2020 sind zu beachten!
Gesetzliche Grundlage:
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat mit Zustimmung des Stadtrates Aufträge an
verschiedene Firmen vergeben, die an sie gestellte Erwartungen nicht erfüllt haben.
Andererseits enthalten diese Konzepte Daten, die verwertbar sind. –Statistik usw.-
Die vorliegenden Konzepte haben große Summen an Steuergeldern verschlungen.
Es muss festgestellt werden, dass die spezielle Auftragserteilung mangelhaft war.
Da die Stadt Zeitz sich in einer beklagenswerten Lage befindet, ist Handlungsbedarf
angesagt.
Um zu vermeiden, dass weitere Gelder aus dem Stadthaushalt für die Erarbeitung von Konzepten verschleudert werden, und weiterer Zeitverlust entsteht, wird folgende
Verfahrensweise vorgeschlagen.
Die Fachämter analysieren den derzeitigen Stand und erarbeiten Vorschläge .
Die Arbeitsgruppen der Ausschüsse werden sofort tätig.
Bürger und Presse sind sofort einzubeziehen, um Ideen und Vorschläge zu erhalten.
Die Koordinierung obliegt dem Oberbürgermeister.