Vorlage - IV/STR/10/1635/09
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Der Gemeinschaftsausschuss erteilt sein Einvernehmen zu folgendem Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dem in der Anlage befindlichen
Tarifvertrag zur Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der Stadt Zeitz vom 08.01.2009
zuzustimmen.
Gesetzliche Grundlage: TVöD
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Laufzeit des Tarifvertrages zur Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für die Beschäftigten der Stadt Zeitz vom 28.11.2006 endete zum 31.12.2008.
Die Aktualisierung der fortgeschriebenen Organisationsuntersuchung ergab, dass der per 31.12.2008 ermittelte voraussichtliche Personalbedarf, unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37 Stunden, in der Ist-Besetzung nur geringfügig mit 0,136 VbE überschritten wird.
Im Falle einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden, ergibt sich ein Personalübergang von 15,061 VbE.
Um 15 betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden wurde der Abschluss eines neuen Tarifvertrages zur Herabsenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden angestrebt.
Nach mehreren Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifparteien am 08.01.2009 auf den dieser Vorlage als Anlage beigefügten Tarifvertrag zur Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für die Beschäftigten der Stadt Zeitz.
Die wichtigsten Eckpunkte des Tarifvertrages sind:
· die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 3 Jahre, sie beginnt am 01.01.2009 und endet am 31.12.2011
· die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt während der gesamten Laufzeit des Tarifvertrages 37 Stunden
· den vom Tarifvertrag betroffenen Beschäftigten kann während der Laufzeit des Vertrages nicht betriebsbedingt gekündigt werden
· in begründeten Ausnahmefällen sind externe Einstellungen nach einem festgelegten Verfahren möglich
· die einmalige Sonderzahlung im Januar 2009, die Jahressonderzahlung sowie die vermögenswirksamen Leistungen werden während der Laufzeit des Tarifvertrages in der Höhe gewährt, auf welche die Beschäftigten ohne Anwendung eines Tarifvertrages Anspruch hätten
· bei der Stadt Zeitz ausgebildete Auszubildende werden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung befristet für die Laufzeit des Tarifvertrages eingestellt
· im Falle der Ausgliederung von Aufgabenbereichen ist für die jeweiligen Bereiche rechtzeitig in Überleitungsverhandlungen, zum Zwecke der Tarifbindung an den öffentlichen Dienst, einzutreten
· der Tarifvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluss schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31.12.2009
Die Erklärungsfrist zum Tarifvertrag endet am 31.01.2009.