Vorlage - V/STR/63/0900/12
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Der Stadtrat beschließt im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016.
Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.
Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahme-Kosten-Plänen, Stand 05.12.2012, ist der Hauptausschuss zu informieren.
Gesetzliche Grundlage: | RL StäBauF |
bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/63/0634/1711/11 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Für das Programmjahr 2012 (Haushaltsjahre 2012 bis einschließlich 2016) liegen die Bewilligungen für die Programme “Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) vom 26.10.2012 seit 01.11.2012 in der Stadtverwaltung vor und sind im beantragten Kostenrahmen beschieden worden:
STD: 1.550.000,00 €, davon 310.000,00 € Eigenmittel
ASO: 984.000,00 €, davon 328.000,00 € Eigenmittel
Für das Programm „Stadtsanierung“ wurden keine Mittel bewilligt und seitens des Bundes soll dieses Förderprogramm gestrichen werden.
Als Anlage ist die Fortschreibung der Maßnahme-Kosten-Pläne für alle drei Städtebauförderprogramme mit Stand vom 05.12.2012 beigefügt.
Die erforderlichen Eigenmittel sind im Finanzplan 2013 entsprechend der vorliegenden Bewilligungen und der geplanten Antragstellung für das Programmjahr 2013 und deren zeitlicher Zuordnung erfasst.
SAN
Da in diesem Programm keine Fördermittel mehr zu erwarten sind, die Mittel des Haushaltsjahres 2013 für in 2012 begonnene und auch fertig gestellte Maßnahmen wie die Trockenlegung inkl. Dachinstandsetzung Badstubenvorstadt 2 und die Ordnungsmaßnahmen auf den Grundstücken An der Stadtmauer 15, Geschwister- Scholl-Straße 5, Nicolaiplatz 9 bereits vollständig gebunden sind, stehen in den Haushaltsjahren 2014 / 2015 noch Mittel in Höhe von insgesamt 318 T€ zur Verfügung, ab dem Haushaltsjahr 2016 nur noch die sanierungsbedingten Einnahmen.
Die noch zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Ordnungsmaßnahmen auf dem städtischen Grundstück Scharrenstraße 8 und auf den privaten Grundstücken Neumarkt 16 und Kalkstraße 16 sowie für die erforderlichen Wertermittlungen i. Z. m. den Ausgleichsbetragsberechnungen verwendet werden. Für den Abbruch der Bebauung Neumarkt 16 liegt die Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde seit September 2012 dem Eigentümer vor.
STD
Die Schwerpunktmaßnahmen in diesem Programm sind die Barrierefreiheit Schloss Moritzburg, Instandsetzung/Modernisierung Franziskanerkloster, Fassadeninstandsetzung Rathaus und die Sicherung von Altmarkt 8.
Der Preisgewinn im Landeswettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“ 2011 in Höhe von 500T€ Fördermitteln ist im Programm STD integriert und wird in der Bewilligung des Programmjahres 2012 abgearbeitet. Es stehen ab dem Haushaltsjahr 2012 Mittel dafür bereit. Zur Fertigstellung der Maßnahme werden weitere Mittel im Programmjahr 2013 (Ausgabe im Haushaltsjahr 2014) beantragt.
Im Franziskanerkloster sollen in 2013 die Planungsleistungen für die Instandsetzung/Modernisierung im Klausurgebäude zur Unterbringung des historischen Archivs und des Theaterfundus erbracht werden, deren Realisierung ab 2014 eingeordnet ist. Über die Förderung der Evangelischen Grundschule wird das Land erst in der neuen Förderperiode der Schulbauförderung 2014-2019 entscheiden.
Zur Rettung des stadtbildprägenden hochwertigen Denkmals Altmarkt 8 sind für Sicherungsarbeiten 200T€ eingeplant. Der Vertrag dazu wird nach Vorliegen der konkreten Kostenermittlung mit dem neuen Eigentümer noch im I. Quartal 2013 geschlossen.
Zur Umsetzung der Schwerpunktmaßnahmen sind noch erhebliche Mittel erforderlich und deshalb müssen die Fördermittelanträge für das Programmjahr 2013 und die folgenden Programmjahre in entsprechender Höhe, wie im Maßnahme-Kosten-Plan erfasst, gestellt werden.
ASO
Für die bewilligten Maßnahmen mussten mit Erkenntnisstand fortführender Planung Kostenansätze und zeitliche Zuordnungen korrigiert werden. Dies erfolgte durch Umschichtungen jeweils innerhalb der Programmjahre und wurde von der Bewilligungsbehörde auf Antrag genehmigt.
Wegen der zeitlichen Verlagerung der Neugestaltung des Altmarktes konnte die Freiflächengestaltung (FFG) zwischen Ritterstraße und Neumarkt vorgezogen und die Hauptleistungen in 2012 erbracht werden. Damit werden die Freiflächengestaltungen in Bauherrenschaft der WBG sowohl am westlichen als auch am östlichen Neumarkt mit den Bepflanzungen im kommenden Frühjahr abgeschlossen. Nach Scheitern des dem Antrag zugrunde liegenden Projekts eines Investors zur Instandsetzung/Modernisierung von Neumarkt 1/Luthergasse 6 wird nun mit dem neuen Eigentümer Luthergasse 6 abgebrochen und der Erhalt von Neumarkt 1 als städtebaulich relevante Eckbebauung am Neumarkt erfolgen.
Minderkosten wegen des Abbruchs von Luthergasse 6 anstatt Erhalt und Einsparungen bei der FFG Östlicher Neumarkt sowie Reduzierungen bei den FFG Scharrenstraße 1 bis 4 und Brühl /Rothestraße/ Scharrenstraße stehen zur Deckung der Mehrkosten für die Neugestaltung des Altmarktes inklusive Umfahrung zur Verfügung. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 500T€ resultieren im Wesentlichen aus den schlechten Baugrundverhältnissen, die zu Tragfähigkeitsproblemen führen können und der auf Grundlage eines vorliegenden Gutachtens zu wählenden gebundenen Bauweise mit Granitgroßpflaster und Kosten für weitere archäologische Untersuchungen.
Entsprechend der Rahmenplanung sollte die Fläche zwischen oberer Messerschmiede- und oberer Scharrenstraße nach Abbruch von Scharrenstraße 2 als öffentliche Grünfläche / Parkplatz gestaltet werden. Unterhalb des vorhandenen Parkplatzes sind die Flächen privat und es kam zu keinem abschließenden Ergebnis mit dem Eigentümer. Nach Reduzierung der Mittel zu Gunsten der Neugestaltung des Altmarktes inklusive Umfahrung und der Gestaltung Freifläche Klosterkirchhof in 2013 im Anschluss an die Straßenbauarbeiten verbleiben aus der ursprünglich geplanten Maßnahme die Herrichtung des Parkplatzes und die Arrondierung zur Scharrenstraße.
Die FFG Brühl /Scharrenstraße / Rothestraße wird mit der Realisierung der im Bauausschuss vorgestellten Planung über die Fläche oberhalb des vorhandenen querenden Fußweges in 2013 beginnen. Unterhalb des Weges soll unter Beachtung der (Neu)Bebauung des Brühls die Freiflächengestaltung nur zurückhaltend für eine Zwischennutzung begrünt werden. Für die Abbrüche der Bebauung Brühl 5, 6 und 7 ist die Genehmigung noch nicht erwirkt.
Die seit 01. November 2012 vorliegende Bewilligung ist entsprechend Beantragung für den Straßenbau Besenstraße und angrenzender Freiflächen mit Stellplätzen und die FFG Klosterkirchhof erteilt. In Anbetracht der im Zuge der Maßnahme Altmarkt überarbeiteten Stellplätze entlang der Besenstraße soll nur die Straße instandgesetzt werden. Anstelle der vorgezogenen Realisierung der FFG Klosterkirchhof wird in der noch beim Land zu beantragenden Umschichtung des Programmjahres 2012 die Hoffläche des Franziskanerklosters Bestandteil des bewilligten Budgets sein.
Anlagen:
Maßnahme-Kosten-Pläne der Programme SAN; STD und ASO , Stand 05.12.2012;
je 1 Seite
Anlagen:
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Nr. | Name | |||
1 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme (3988 KB) |