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Vorlage - VI/STR/40/0517/17  

Betreff: Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
08.03.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
09.03.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
21.03.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
28.03.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
28.03.2017 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Anhörung
03.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
01.08.2017 bis 31.07.2018_DSchG

 

 

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz informiert die Mitglieder der Ortschaftsräte Kayna, Geußnitz, Theißen, Nonnewitz und Luckenau sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport über die Personalplanung und –besetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 und die damit verbundenen Personalentscheidungen.

 

 

Begründung:

 

Personalbedarf im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018

 

1.      Planung der Betreuungsplätze

Im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 sind in den Kindertageseinrichtungen folgende Kinder zu planen:

Tageseinrichtung

Krippe

Kindergarten

Hort

Gesamt

 

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

2 h

4 h

6 h

 

Städt. Kita Kunterbunt Robert-Schumann-Str.1

3

0

1

16

0

1

4

1

5

27

10

9

0

74

6

157

Städt. ITE Montessori-KH Martin-Planer-Str.37

4

0

0

27

1

5

10

2

3

40

16

18

0

36

3

165

Städt. ITE Kinderträume Albrechtstr. 31

4

1

1

18

0

5

6

2

7

42

11

15

0

0

0

111

Städt. Kita Musikus         Auf dem Schlagstück 11 a

5

1

2

17

3

5

4

2

6

20

13

10

0

48

42

178

Städt. Kita Völkerfreundschaft         Belgrader Str. 12 a

2

3

1

18

3

3

5

2

4

17

6

8

0

0

0

71

Städt. ITE Regenbogen Gertrudstraße 2

1

1

1

20

3

6

5

2

6

20

7

15

0

0

0

86

Städt. ITE Kleine Strolche Hort Bummi           Geschw.-Scholl-Str. 8c

5

1

1

12

5

2

2

0

5

12

7

17

0

58

9

136

Städt. Kita Wasserflöhe     Zeppelinstr. 4

2

0

1

12

2

2

5

8

0

20

8

7

0

0

0

66

Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

75

27

102

Städt. Kita Schnauderbienchen         Pfalzstraße 1 OT Kayna

0

0

1

9

3

1

7

4

2

10

4

5

1

41

1

89

Städt. Kita                        Kleine Entdecker              Rödener Weg 10              OT Geußnitz

0

1

0

7

1

0

2

1

0

7

4

5

0

0

0

28

Städt. Kita                        Kleine Maulwürfe               Park 6 OT Theißen

2

0

2

15

0

1

0

0

6

20

3

7

1

45

7

109

Städt. Kita                        Kleine Wald-Spatzen        Siedlung 13 OT Luckenau

1

0

0

9

1

1

7

1

3

4

2

4

0

0

0

32

Gesamt:

29

8

11

180

22

32

57

25

47

239

91

120

2

377

95

1.335

282

579

474

1.335

 

Diese Zahlen beruhen auf

  • den bereits abgeschlossenen Betreuungsverträgen und
  • den bekannten Voranmeldungen.

 

2.      Berechnung Mindestfachpersonalschlüssel

2. 1 Regelbereich:

Gemäß § 21 Abs. 1 KiFöG muss die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen durch eine ausreichende Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte gewährleistet sein.

Der Mindestpersonalschlüssel beträgt entsprechend Abs. 2

a)      für Kinder unter 3 Jahren 0,18 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

b)      für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 0,08 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

c)      für jedes Schulkind 0,05 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte.

 

2.2 Behindertenbereich:

Kinder mit Behinderungen haben gemäß § 8 KiFöG einen Anspruch, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gefördert und betreut zu werden. Je nach Art der Behinderung ist ein zusätzlicher Bedarf an Förderung zu decken. Art und Umfang dieses Bedarfes ist in Leistungsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII festgeschrieben. Entsprechend dieser Leistungsvereinbarungen beträgt der Personalschlüssel für jedes anerkannt behinderte Kind für den sich aus § 53 SGB XII ergebenden Mehrbedarfs:

 

a)      Kinder unter 3 Jahren     Mehrbedarf = 2,000 h/d

b)      Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht  Mehrbedarf = 2,024 h/d

c)      Schulkinder      Mehrbedarf = 1,600 h/d

 

3.      Planung von Leitungsstunden

Gemäß § 22 Abs. 1 KiFöG ist für jede Tageseinrichtung eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Sie ist für diese Tätigkeit in angemessenen Umfang vom Träger der Tageseinrichtung von der Betreuung freizustellen.

Der Umfang der Freistellung ist damit gesetzlich nicht näher definiert. Bei der Formulierung „angemessen“ handelt es sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der näheren Auslegung bedarf.

 

Bereits in der Personalplanung für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.07.2015 wurden die Leiterinnen in folgendem Umfang von der Betreuung für die Wahrnehmung ihrer Leitungstätigkeit freigestellt:

 

Pro Kind werden einer Leiterin 12,5 Minuten angerechnet.

Leiterinnen mehrerer Kita-Standorte sind vollumfänglich von der Betreuung freizustellen.

 

Ermittlung der Leitungsstunden:

 

Kita

Gesamtkinderzahl

Leitungsstunden

Kunterbunt

157

33

Montessori

165

34

Kinderträume

112

23

Musikus

178

37

Völkerfreundschaft

72

24

Regenbogen

87

18

Kleine Strolche/Bummi

136

40

Wasserflöhe

67

14

Hort Am Schwanenteich

102

16

Schnauderbienchen

89

24

16

Kleine Entdecker

28

Kleine Maulwürfe

109

24

Kleine Wald-Spatzen

33

16

Gesamt:

1.335

320

 

Hinweis:

  1. Seit dem 01.08.2013 ist Frau Knoll als Gesamtleiterin der ITE Kleine Strolche und der TE Bummi eingesetzt.
  2. Seit dem 01.08.2013 ist Frau Scholz als Gesamtleiterin der TE Kleine Maulwürfe und der TE Kleine Wald-Spatzen eingesetzt.
  3. Seit dem 01.08.2015 ist Frau Radfelder als Gesamtleiterin der TE Schnauderbienchen und der TE Kleine Entdecker eingesetzt.
  4. Seit dem 01.10.2015 ist Frau Warnicke als Gesamtleiterin der TE Völkerfreundschaft und des Hortes Am Schwanenteich eingesetzt.

Vorteil dieser Maßnahmen ist eine effektivere Personalplanung zur Sicherung des Dienstbetriebes in den Kindertageseinrichtungen.

 

4.      Einplanung von Wegezeiten

In den Kindertageseinrichtungen mit Hortbetreuung sind für das Bringen und Holen der Kinder vom Hort zur Grundschule und zurück Wegezeiten zu planen.

 

5.      Planung von Zusatzzeiten

Zusätzliche Zeiten über den Mindestpersonalschlüssel hinaus sind im Kinderförderungs-gesetz nicht vorgesehen.

 

5.1  Gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 KiFöG hat jede Tageseinrichtung aber nach einem Qualitätsmanagementsystem zu arbeiten.

Aktuell erarbeitet das Jugendamt des Burgenlandkreises gemeinsam mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen ein Qualitätshandbuch für den Burgenlandkreis. Zu diesem Zweck wurden 5 Arbeitsgruppen gebildet –

 

      Strukturqualität

      Prozessqualität

      Orientierungsqualität

      Kontextqualität und

      Ergebnisqualität.

 

In jeder dieser Arbeitsgruppen wirken zwei Mitarbeiter aus den städtischen Kindertages-einrichtungen mit. Sie treffen sich mehrfach für einen halben Tag in Naumburg und sind zu diesem Zweck von der Betreuung freizustellen.

Die neugewonnen Informationen sind in den Teams aufzuarbeiten.

 

5.2  Gemäß § 22 Abs. 2 KiFöG hat jede pädagogische Fachkraft die Pflicht, sich ständig fortzubilden. Der Träger hat dem Personal Fortbildung zu ermöglichen.

In dieser Zeit fällt die Fachkraft auch für die Betreuung aus.

 

5.3  Des Weiteren sind Elternabende und –versammlungen aber auch Entwicklungsgespräche und Veranstaltungen vorzubereiten.

 

Hierfür soll jeder pädagogischen Fachkraft eine zusätzliche Stunde in der Woche und jeder Leiterin sowie der QM-Beauftragten noch eine weitere Stunde pro Woche zur Verfügung gestellt werden.

Damit ergeben sich insgesamt 192 Zusatzstunden.

 

 

6.      Stunden Fachkraft für Sprache und Integration

Von März 2011 bis Dezember 2015 nahmen die Integrativen Tageseinrichtungen Montessori-Kinderhaus und Kinderträume an der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teil.

Seit dem 01.01.2016 wurde diese Initiative ersetzt durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist.“ Mit Bescheid vom 08.02.2017 wurde der Bewilligungszeitraum für beide Einrichtungen vorerst bis zum 31.07.2018 verlängert und die Fortführung des Programms bis 31.12.2019 in Aussicht gestellt.

Mit Schreiben vom 19.12.2016 wird auch der ITE Musikus eine Förderung im Rahmen der

2. Antragswelle des Programms in Aussicht gestellt.

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ hat zum Ziel, das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen systematisch weiter zu entwickeln. Für die Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse in Kindertageseinrichtungen ist es wichtig, dass sich alle Kinder und ihre Familien unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation wahrgenommen und akzeptiert fühlen. Dazu bedarf es einer Kommunikationskultur, die soziale, kulturelle und sprachliche Vielfalt wertschätzt, an der Lebenswelt der Kinder und Familien ansetzt und die Teilhabe aller unterstützt. Im Rahmen dieses Programmes wird eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden gefördert.

 

7.      Urlaubsreserve

Entsprechend der Informationen des Jugendamtes vom 13.09.2013 für Kindertages-einrichtungen  im Burgenlandkreis sind die jährliche Summe  der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte in der Tageseinrichtung Bezugsgrößen für die Ermittlung des Mindestpersonalschlüssels.

Der Mindestpersonalschlüssel bezieht sich immer auf die gesamte Einrichtung (nicht auf einzelne Gruppen) und ist im Jahresmittel (nicht zu jeder Stunde) sicherzustellen. Er enthält Urlaubs- und Feiertage, bezahlte Krankheitstage sowie Fortbildungstage.

Im Gegenzug berührt er aber nicht den zusätzlichen Personalbedarf zur vollumfänglichen Absicherung der Aufsichtspflicht und der Wahrnehmung der Aufgaben zur Kindeswohlgefährdung. Diese sind zusätzlich zu beachten.

D.h.: Fehlen Fachkräfte in der Tageseinrichtung durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung ist trotzdem die Aufsichtspflicht vollumfänglich zu gewährleisten.

Jede Fachkraft hat im Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen (6 Wochen).

Gemäß § 4 abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 8.11.2013 werden alle Kindertageseinrichtungen grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr, in den Sommerferien des Landes Sachsen-Anhalts für zwei Wochen und an den Brückentagen zur Durchführung von Betriebsferien geschlossen. In dieser Zeit kann den pädagogischen Fachkräften ca. drei Wochen Urlaub gewährt werden. Der verbleibende Urlaubsanspruch von 3 Wochen ist während des laufenden Betriebes der Tageseinrichtung zu gewähren.

Aus diesem Grund beinhaltet die Vorlage die Gewährung einer Urlaubsreserve von 3 Wochen. Der Ausfall durch Krankheit ist hierbei nicht berücksichtigt.

 

In der vorherigen Personalplanung für den Zeitraum 01.08.15 – 31.07.17 war eine Personalreserve von 10 % berücksichtigt. Mit der neuen Regelung beträgt diese Reserve noch 5,77 %.

 

 

8.      Personalbedarf und Personalbestand (Anlagen 1)

Entsprechend der Pkt. 1 bis 7 ergibt sich in den Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz ein Personalbedarf von 303.635 Jahresarbeitsstunden.

Diesem steht zum 01.08.2017 ein Personalbestand von 253.565 Jahresarbeitsstunden gegenüber, welcher sich um weitere 4.472 Jahresarbeitsstunden reduziert, da einige Fachkräfte aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Absenkung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit beantragt haben.

 

9.      Ausgleich Fehlbedarf

Den Fehlbedarf von 54.542 Jahresarbeitsstunden gilt es nunmehr auszugleichen:

 

9.1  Ausgleich durch befristete Erhöhung der im Grundarbeitsvertrag  vertraglich vereinbarten

wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte:

 

Über die Leiterinnen der Tageseinrichtungen wurde abgefragt, welche Fachkraft ihre vereinbarte Grundarbeitszeit auf bis zu 35 h pro Woche befristet bis zum 31.07.2018 erhöhen möchte. In begründeten Ausnahmefällen (Wahrnehmung zusätzlicher Funktionen in der Kita wie z.B. Stellvertretung der Leiterin, QM-Beauftragte, Sprachfachkraft, Fachkraft für Kindeswohlgefährdung, Teildienst in zwei Einrichtungen u.a.) wurde eine Erhöhung auf 40 Wochenstunden gewährt. Die Gewährung dieser Ausnahme setzte zum einem die Bereitschaft der Fachkraft voraus und war zum anderen auch durch die Einrichtungsleitung zu begründen und zu vertreten.

Im Ergebnis dieser Abfrage können 18.694 Jahresarbeitsstunden Personalfehlbestand ausgeglichen werden.

 

9.2  Ausgleich durch Neueinstellungen

 

Der verbleibende Personalbedarf in Höhe von 35.848 Jahresarbeitsstunden soll durch 20 unbefristete Neueinstellungen mit 32 Wochenstunden ausgeglichen werden.

Für die unbefristete Neueinstellung haben sich bereits vier pädagogische Fachkräfte entsprechend der Leistungseinschätzungen der Leiterinnen qualifiziert, die im Zeitraum vom 01.08.15 – 31.08.17 in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Stadt Zeitz beschäftigt waren.

 

Die verbleibenden 16 Stellen werden öffentlich ausgeschrieben.

 

Die unbefristete Neueinstellung von 20 pädagogischen Fachkräften ist aus folgenden Gründen vertretbar:

 

  • In den nächsten fünf Schuljahren scheiden voraussichtlich 31 Fachkräfte aus dem Arbeitsverhältnis mit der Stadt Zeitz aus.

 

  • Ein akutes Sinken der Kinderzahlen ist nicht zu befürchten.

 

  • voraussichtlich durchschnittliche Auslastung der Kindertageseinrichtungen im Schuljahr 2017/2018:

 

Auslastung zur aktuellen Betriebserlaubnis

 

 

 

Planung 01.08.17 - 31.08.18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kita

Kinderkrippe

Kindergarten

 

BE

Ist

frei

BE

Ist

frei

Kunterbunt

25

21

4

65

56

9

Montessori

45

37

8

95

89

6

Kinderträume

40

29

11

120

83

37

Musikus

30

33

-3

70

55

15

Völkerfreundschaft

30

30

0

45

42

3

Regenbogen

35

32

3

60

55

5

Kleine Strolche/Hort Bummi

25

26

-1

50

43

7

Wasserflöhe

25

19

6

50

48

2

Hort AS

0

0

0

0

0

0

Schnauderbienchen

14

14

0

31

32

-1

Kleine Entdecker

16

9

7

30

19

11

Kleine Maulwürfe

23

20

3

32

36

-4

Kleine Wald-Spatzen

14

12

2

21

21

0

Gesamt:

322

282

 

669

579

 

 

 

87,58%

 

 

86,55%

 

 

 

 

 

 

 

 

Kita

Hort

Gesamt

 

BE

Ist

frei

BE

Ist

frei

Kunterbunt

90

80

10

180

157

23

Montessori

50

39

11

190

165

25

Kinderträume

0

0

0

160

112

48

Musikus

80

90

-10

180

178

2

Völkerfreundschaft

0

0

0

75

72

3

Regenbogen

0

0

0

95

87

8

Kleine Strolche/Hort Bummi

80

67

13

155

136

19

Wasserflöhe

0

0

0

75

67

8

Hort AS

120

102

17

120

103

17

Schnauderbienchen

45

43

2

90

89

1

Kleine Entdecker

0

0

0

46

28

18

Kleine Maulwürfe

50

53

-3

105

109

-4

Kleine Wald-Spatzen

0

0

0

35

33

2

Gesamt:

515

474

 

1.506

1.335

 

 

 

92,04%

 

 

88,65%

 

 

In einigen Einrichtungen verbleibt im Jahresdurchschnitt ein minimaler Personalfehlbestand.

Da es sich hier vorerst um Planzahlen handelt, wird zunächst abgewartet, wie sich die Kinderzahlen tatsächlich entwickeln. Bestätigt sich der Fehlbestand, soll dieser durch die weitere Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte ausgeglichen werden.

 

 

  1. Freiwilliges Soziales Jahr

Bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 stellt die Stadt Zeitz in einer ihrer Kindertageseinrichtungen einen Einsatzort für eine Freiwillige / eine Freiwilligen im Sozialen Jahr zur Verfügung.

Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres ist der

 

   Internationale Bund

   IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste

   Niederlassung Sachsen-Anhalt

   Jugendhilfe- und Bildungsverbund Halle/Burgenlandkreis

   Friedrich-Nietzsche-Straße 1

   06618 Naumburg.

 

Die Hilfstätigkeit der Freiwilligen erstreckt sich auf die Unterstützung der Fachkräfte in der Einsatzstelle. Das FSJ dauert 12 Monate und beinhaltet 25 Bildungsseminartage. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds.

Je Freiwilligen und Monat zahlte die Stadt Zeitz im Schuljahr 2016/2017 an den Träger            238,00 €.

 

  1. Neubesetzung von Leiterinnenstellen

Mit Auslaufen des Schuljahres 2016/2017 zum 31.07.2017 tritt die Leiterin der Kita Kinderträume ihren Ruhestand an. Diese Stelle wurde im Januar 2017 intern zur Besetzung ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens erfolgte die Auswahl einer besonders geeigneten Fachkraft.

 

Zum 01.10.2018 geht die Leiterin der Kita Kunterbunt in Altersrente.

Diese Stelle ist noch im Haushaltsjahr 2017 auszuschreiben. Durch die rechtzeitige Auswahl einer besonders geeigneten pädagogischen Fachkraft, die diese Leitungsposition zum 01.10.2018 übernimmt, kann die frühzeitige Einarbeitung und Qualifizierung sichergestellt werden.