Vorlage - VI/STR/40/0517/17
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Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz informiert die Mitglieder der Ortschaftsräte Kayna, Geußnitz, Theißen, Nonnewitz und Luckenau sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport über die Personalplanung und –besetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 und die damit verbundenen Personalentscheidungen.
Begründung:
Personalbedarf im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018
1. Planung der Betreuungsplätze
Im Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 sind in den Kindertageseinrichtungen folgende Kinder zu planen:
Tageseinrichtung | Krippe | Kindergarten | Hort | Gesamt | ||||||||||||
| 5 h | 6 h | 7 h | 8 h | 9 h | 10 h | 5 h | 6 h | 7 h | 8 h | 9 h | 10 h | 2 h | 4 h | 6 h |
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Städt. Kita Kunterbunt Robert-Schumann-Str.1 | 3 | 0 | 1 | 16 | 0 | 1 | 4 | 1 | 5 | 27 | 10 | 9 | 0 | 74 | 6 | 157 |
Städt. ITE Montessori-KH Martin-Planer-Str.37 | 4 | 0 | 0 | 27 | 1 | 5 | 10 | 2 | 3 | 40 | 16 | 18 | 0 | 36 | 3 | 165 |
Städt. ITE Kinderträume Albrechtstr. 31 | 4 | 1 | 1 | 18 | 0 | 5 | 6 | 2 | 7 | 42 | 11 | 15 | 0 | 0 | 0 | 111 |
Städt. Kita Musikus Auf dem Schlagstück 11 a | 5 | 1 | 2 | 17 | 3 | 5 | 4 | 2 | 6 | 20 | 13 | 10 | 0 | 48 | 42 | 178 |
Städt. Kita Völkerfreundschaft Belgrader Str. 12 a | 2 | 3 | 1 | 18 | 3 | 3 | 5 | 2 | 4 | 17 | 6 | 8 | 0 | 0 | 0 | 71 |
Städt. ITE Regenbogen Gertrudstraße 2 | 1 | 1 | 1 | 20 | 3 | 6 | 5 | 2 | 6 | 20 | 7 | 15 | 0 | 0 | 0 | 86 |
Städt. ITE Kleine Strolche Hort Bummi Geschw.-Scholl-Str. 8c | 5 | 1 | 1 | 12 | 5 | 2 | 2 | 0 | 5 | 12 | 7 | 17 | 0 | 58 | 9 | 136 |
Städt. Kita Wasserflöhe Zeppelinstr. 4 | 2 | 0 | 1 | 12 | 2 | 2 | 5 | 8 | 0 | 20 | 8 | 7 | 0 | 0 | 0 | 66 |
Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 75 | 27 | 102 |
Städt. Kita Schnauderbienchen Pfalzstraße 1 OT Kayna | 0 | 0 | 1 | 9 | 3 | 1 | 7 | 4 | 2 | 10 | 4 | 5 | 1 | 41 | 1 | 89 |
Städt. Kita Kleine Entdecker Rödener Weg 10 OT Geußnitz | 0 | 1 | 0 | 7 | 1 | 0 | 2 | 1 | 0 | 7 | 4 | 5 | 0 | 0 | 0 | 28 |
Städt. Kita Kleine Maulwürfe Park 6 OT Theißen | 2 | 0 | 2 | 15 | 0 | 1 | 0 | 0 | 6 | 20 | 3 | 7 | 1 | 45 | 7 | 109 |
Städt. Kita Kleine Wald-Spatzen Siedlung 13 OT Luckenau | 1 | 0 | 0 | 9 | 1 | 1 | 7 | 1 | 3 | 4 | 2 | 4 | 0 | 0 | 0 | 32 |
Gesamt: | 29 | 8 | 11 | 180 | 22 | 32 | 57 | 25 | 47 | 239 | 91 | 120 | 2 | 377 | 95 | 1.335 |
282 | 579 | 474 | 1.335 |
Diese Zahlen beruhen auf
- den bereits abgeschlossenen Betreuungsverträgen und
- den bekannten Voranmeldungen.
2. Berechnung Mindestfachpersonalschlüssel
2. 1 Regelbereich:
Gemäß § 21 Abs. 1 KiFöG muss die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen durch eine ausreichende Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte gewährleistet sein.
Der Mindestpersonalschlüssel beträgt entsprechend Abs. 2
a) für Kinder unter 3 Jahren 0,18 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
b) für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 0,08 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
c) für jedes Schulkind 0,05 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft
Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte.
2.2 Behindertenbereich:
Kinder mit Behinderungen haben gemäß § 8 KiFöG einen Anspruch, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gefördert und betreut zu werden. Je nach Art der Behinderung ist ein zusätzlicher Bedarf an Förderung zu decken. Art und Umfang dieses Bedarfes ist in Leistungsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII festgeschrieben. Entsprechend dieser Leistungsvereinbarungen beträgt der Personalschlüssel für jedes anerkannt behinderte Kind für den sich aus § 53 SGB XII ergebenden Mehrbedarfs:
a) Kinder unter 3 Jahren Mehrbedarf = 2,000 h/d
b) Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht Mehrbedarf = 2,024 h/d
c) Schulkinder Mehrbedarf = 1,600 h/d
3. Planung von Leitungsstunden
Gemäß § 22 Abs. 1 KiFöG ist für jede Tageseinrichtung eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Sie ist für diese Tätigkeit in angemessenen Umfang vom Träger der Tageseinrichtung von der Betreuung freizustellen.
Der Umfang der Freistellung ist damit gesetzlich nicht näher definiert. Bei der Formulierung „angemessen“ handelt es sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der näheren Auslegung bedarf.
Bereits in der Personalplanung für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.07.2015 wurden die Leiterinnen in folgendem Umfang von der Betreuung für die Wahrnehmung ihrer Leitungstätigkeit freigestellt:
Pro Kind werden einer Leiterin 12,5 Minuten angerechnet.
Leiterinnen mehrerer Kita-Standorte sind vollumfänglich von der Betreuung freizustellen.
Ermittlung der Leitungsstunden:
Kita | Gesamtkinderzahl | Leitungsstunden |
Kunterbunt | 157 | 33 |
Montessori | 165 | 34 |
Kinderträume | 112 | 23 |
Musikus | 178 | 37 |
Völkerfreundschaft | 72 | 24 |
Regenbogen | 87 | 18 |
Kleine Strolche/Bummi | 136 | 40 |
Wasserflöhe | 67 | 14 |
Hort Am Schwanenteich | 102 | 16 |
Schnauderbienchen | 89 | 24 16 |
Kleine Entdecker | 28 | |
Kleine Maulwürfe | 109 | 24 |
Kleine Wald-Spatzen | 33 | 16 |
Gesamt: | 1.335 | 320 |
Hinweis:
- Seit dem 01.08.2013 ist Frau Knoll als Gesamtleiterin der ITE Kleine Strolche und der TE Bummi eingesetzt.
- Seit dem 01.08.2013 ist Frau Scholz als Gesamtleiterin der TE Kleine Maulwürfe und der TE Kleine Wald-Spatzen eingesetzt.
- Seit dem 01.08.2015 ist Frau Radfelder als Gesamtleiterin der TE Schnauderbienchen und der TE Kleine Entdecker eingesetzt.
- Seit dem 01.10.2015 ist Frau Warnicke als Gesamtleiterin der TE Völkerfreundschaft und des Hortes Am Schwanenteich eingesetzt.
Vorteil dieser Maßnahmen ist eine effektivere Personalplanung zur Sicherung des Dienstbetriebes in den Kindertageseinrichtungen.
4. Einplanung von Wegezeiten
In den Kindertageseinrichtungen mit Hortbetreuung sind für das Bringen und Holen der Kinder vom Hort zur Grundschule und zurück Wegezeiten zu planen.
5. Planung von Zusatzzeiten
Zusätzliche Zeiten über den Mindestpersonalschlüssel hinaus sind im Kinderförderungs-gesetz nicht vorgesehen.
5.1 Gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 KiFöG hat jede Tageseinrichtung aber nach einem Qualitätsmanagementsystem zu arbeiten.
Aktuell erarbeitet das Jugendamt des Burgenlandkreises gemeinsam mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen ein Qualitätshandbuch für den Burgenlandkreis. Zu diesem Zweck wurden 5 Arbeitsgruppen gebildet –
Strukturqualität
Prozessqualität
Orientierungsqualität
Kontextqualität und
Ergebnisqualität.
In jeder dieser Arbeitsgruppen wirken zwei Mitarbeiter aus den städtischen Kindertages-einrichtungen mit. Sie treffen sich mehrfach für einen halben Tag in Naumburg und sind zu diesem Zweck von der Betreuung freizustellen.
Die neugewonnen Informationen sind in den Teams aufzuarbeiten.
5.2 Gemäß § 22 Abs. 2 KiFöG hat jede pädagogische Fachkraft die Pflicht, sich ständig fortzubilden. Der Träger hat dem Personal Fortbildung zu ermöglichen.
In dieser Zeit fällt die Fachkraft auch für die Betreuung aus.
5.3 Des Weiteren sind Elternabende und –versammlungen aber auch Entwicklungsgespräche und Veranstaltungen vorzubereiten.
Hierfür soll jeder pädagogischen Fachkraft eine zusätzliche Stunde in der Woche und jeder Leiterin sowie der QM-Beauftragten noch eine weitere Stunde pro Woche zur Verfügung gestellt werden.
Damit ergeben sich insgesamt 192 Zusatzstunden.
6. Stunden Fachkraft für Sprache und Integration
Von März 2011 bis Dezember 2015 nahmen die Integrativen Tageseinrichtungen Montessori-Kinderhaus und Kinderträume an der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teil.
Seit dem 01.01.2016 wurde diese Initiative ersetzt durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist.“ Mit Bescheid vom 08.02.2017 wurde der Bewilligungszeitraum für beide Einrichtungen vorerst bis zum 31.07.2018 verlängert und die Fortführung des Programms bis 31.12.2019 in Aussicht gestellt.
Mit Schreiben vom 19.12.2016 wird auch der ITE Musikus eine Förderung im Rahmen der
2. Antragswelle des Programms in Aussicht gestellt.
Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ hat zum Ziel, das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen systematisch weiter zu entwickeln. Für die Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse in Kindertageseinrichtungen ist es wichtig, dass sich alle Kinder und ihre Familien unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation wahrgenommen und akzeptiert fühlen. Dazu bedarf es einer Kommunikationskultur, die soziale, kulturelle und sprachliche Vielfalt wertschätzt, an der Lebenswelt der Kinder und Familien ansetzt und die Teilhabe aller unterstützt. Im Rahmen dieses Programmes wird eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden gefördert.
7. Urlaubsreserve
Entsprechend der Informationen des Jugendamtes vom 13.09.2013 für Kindertages-einrichtungen im Burgenlandkreis sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte in der Tageseinrichtung Bezugsgrößen für die Ermittlung des Mindestpersonalschlüssels.
Der Mindestpersonalschlüssel bezieht sich immer auf die gesamte Einrichtung (nicht auf einzelne Gruppen) und ist im Jahresmittel (nicht zu jeder Stunde) sicherzustellen. Er enthält Urlaubs- und Feiertage, bezahlte Krankheitstage sowie Fortbildungstage.
Im Gegenzug berührt er aber nicht den zusätzlichen Personalbedarf zur vollumfänglichen Absicherung der Aufsichtspflicht und der Wahrnehmung der Aufgaben zur Kindeswohlgefährdung. Diese sind zusätzlich zu beachten.
D.h.: Fehlen Fachkräfte in der Tageseinrichtung durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung ist trotzdem die Aufsichtspflicht vollumfänglich zu gewährleisten.
Jede Fachkraft hat im Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen (6 Wochen).
Gemäß § 4 abs. 4 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 8.11.2013 werden alle Kindertageseinrichtungen grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr, in den Sommerferien des Landes Sachsen-Anhalts für zwei Wochen und an den Brückentagen zur Durchführung von Betriebsferien geschlossen. In dieser Zeit kann den pädagogischen Fachkräften ca. drei Wochen Urlaub gewährt werden. Der verbleibende Urlaubsanspruch von 3 Wochen ist während des laufenden Betriebes der Tageseinrichtung zu gewähren.
Aus diesem Grund beinhaltet die Vorlage die Gewährung einer Urlaubsreserve von 3 Wochen. Der Ausfall durch Krankheit ist hierbei nicht berücksichtigt.
In der vorherigen Personalplanung für den Zeitraum 01.08.15 – 31.07.17 war eine Personalreserve von 10 % berücksichtigt. Mit der neuen Regelung beträgt diese Reserve noch 5,77 %.
8. Personalbedarf und Personalbestand (Anlagen 1)
Entsprechend der Pkt. 1 bis 7 ergibt sich in den Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz ein Personalbedarf von 303.635 Jahresarbeitsstunden.
Diesem steht zum 01.08.2017 ein Personalbestand von 253.565 Jahresarbeitsstunden gegenüber, welcher sich um weitere 4.472 Jahresarbeitsstunden reduziert, da einige Fachkräfte aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Absenkung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit beantragt haben.
9. Ausgleich Fehlbedarf
Den Fehlbedarf von 54.542 Jahresarbeitsstunden gilt es nunmehr auszugleichen:
9.1 Ausgleich durch befristete Erhöhung der im Grundarbeitsvertrag vertraglich vereinbarten
wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte:
Über die Leiterinnen der Tageseinrichtungen wurde abgefragt, welche Fachkraft ihre vereinbarte Grundarbeitszeit auf bis zu 35 h pro Woche befristet bis zum 31.07.2018 erhöhen möchte. In begründeten Ausnahmefällen (Wahrnehmung zusätzlicher Funktionen in der Kita wie z.B. Stellvertretung der Leiterin, QM-Beauftragte, Sprachfachkraft, Fachkraft für Kindeswohlgefährdung, Teildienst in zwei Einrichtungen u.a.) wurde eine Erhöhung auf 40 Wochenstunden gewährt. Die Gewährung dieser Ausnahme setzte zum einem die Bereitschaft der Fachkraft voraus und war zum anderen auch durch die Einrichtungsleitung zu begründen und zu vertreten.
Im Ergebnis dieser Abfrage können 18.694 Jahresarbeitsstunden Personalfehlbestand ausgeglichen werden.
9.2 Ausgleich durch Neueinstellungen
Der verbleibende Personalbedarf in Höhe von 35.848 Jahresarbeitsstunden soll durch 20 unbefristete Neueinstellungen mit 32 Wochenstunden ausgeglichen werden.
Für die unbefristete Neueinstellung haben sich bereits vier pädagogische Fachkräfte entsprechend der Leistungseinschätzungen der Leiterinnen qualifiziert, die im Zeitraum vom 01.08.15 – 31.08.17 in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Stadt Zeitz beschäftigt waren.
Die verbleibenden 16 Stellen werden öffentlich ausgeschrieben.
Die unbefristete Neueinstellung von 20 pädagogischen Fachkräften ist aus folgenden Gründen vertretbar:
- In den nächsten fünf Schuljahren scheiden voraussichtlich 31 Fachkräfte aus dem Arbeitsverhältnis mit der Stadt Zeitz aus.
- Ein akutes Sinken der Kinderzahlen ist nicht zu befürchten.
- voraussichtlich durchschnittliche Auslastung der Kindertageseinrichtungen im Schuljahr 2017/2018:
Auslastung zur aktuellen Betriebserlaubnis |
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Planung 01.08.17 - 31.08.18 |
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Kita | Kinderkrippe | Kindergarten | ||||
| BE | Ist | frei | BE | Ist | frei |
Kunterbunt | 25 | 21 | 4 | 65 | 56 | 9 |
Montessori | 45 | 37 | 8 | 95 | 89 | 6 |
Kinderträume | 40 | 29 | 11 | 120 | 83 | 37 |
Musikus | 30 | 33 | -3 | 70 | 55 | 15 |
Völkerfreundschaft | 30 | 30 | 0 | 45 | 42 | 3 |
Regenbogen | 35 | 32 | 3 | 60 | 55 | 5 |
Kleine Strolche/Hort Bummi | 25 | 26 | -1 | 50 | 43 | 7 |
Wasserflöhe | 25 | 19 | 6 | 50 | 48 | 2 |
Hort AS | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Schnauderbienchen | 14 | 14 | 0 | 31 | 32 | -1 |
Kleine Entdecker | 16 | 9 | 7 | 30 | 19 | 11 |
Kleine Maulwürfe | 23 | 20 | 3 | 32 | 36 | -4 |
Kleine Wald-Spatzen | 14 | 12 | 2 | 21 | 21 | 0 |
Gesamt: | 322 | 282 |
| 669 | 579 |
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| 87,58% |
|
| 86,55% |
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Kita | Hort | Gesamt | ||||
| BE | Ist | frei | BE | Ist | frei |
Kunterbunt | 90 | 80 | 10 | 180 | 157 | 23 |
Montessori | 50 | 39 | 11 | 190 | 165 | 25 |
Kinderträume | 0 | 0 | 0 | 160 | 112 | 48 |
Musikus | 80 | 90 | -10 | 180 | 178 | 2 |
Völkerfreundschaft | 0 | 0 | 0 | 75 | 72 | 3 |
Regenbogen | 0 | 0 | 0 | 95 | 87 | 8 |
Kleine Strolche/Hort Bummi | 80 | 67 | 13 | 155 | 136 | 19 |
Wasserflöhe | 0 | 0 | 0 | 75 | 67 | 8 |
Hort AS | 120 | 102 | 17 | 120 | 103 | 17 |
Schnauderbienchen | 45 | 43 | 2 | 90 | 89 | 1 |
Kleine Entdecker | 0 | 0 | 0 | 46 | 28 | 18 |
Kleine Maulwürfe | 50 | 53 | -3 | 105 | 109 | -4 |
Kleine Wald-Spatzen | 0 | 0 | 0 | 35 | 33 | 2 |
Gesamt: | 515 | 474 |
| 1.506 | 1.335 |
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| 92,04% |
|
| 88,65% |
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In einigen Einrichtungen verbleibt im Jahresdurchschnitt ein minimaler Personalfehlbestand.
Da es sich hier vorerst um Planzahlen handelt, wird zunächst abgewartet, wie sich die Kinderzahlen tatsächlich entwickeln. Bestätigt sich der Fehlbestand, soll dieser durch die weitere Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte ausgeglichen werden.
- Freiwilliges Soziales Jahr
Bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 stellt die Stadt Zeitz in einer ihrer Kindertageseinrichtungen einen Einsatzort für eine Freiwillige / eine Freiwilligen im Sozialen Jahr zur Verfügung.
Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres ist der
Internationale Bund
IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste
Niederlassung Sachsen-Anhalt
Jugendhilfe- und Bildungsverbund Halle/Burgenlandkreis
Friedrich-Nietzsche-Straße 1
06618 Naumburg.
Die Hilfstätigkeit der Freiwilligen erstreckt sich auf die Unterstützung der Fachkräfte in der Einsatzstelle. Das FSJ dauert 12 Monate und beinhaltet 25 Bildungsseminartage. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds.
Je Freiwilligen und Monat zahlte die Stadt Zeitz im Schuljahr 2016/2017 an den Träger 238,00 €.
- Neubesetzung von Leiterinnenstellen
Mit Auslaufen des Schuljahres 2016/2017 zum 31.07.2017 tritt die Leiterin der Kita Kinderträume ihren Ruhestand an. Diese Stelle wurde im Januar 2017 intern zur Besetzung ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens erfolgte die Auswahl einer besonders geeigneten Fachkraft.
Zum 01.10.2018 geht die Leiterin der Kita Kunterbunt in Altersrente.
Diese Stelle ist noch im Haushaltsjahr 2017 auszuschreiben. Durch die rechtzeitige Auswahl einer besonders geeigneten pädagogischen Fachkraft, die diese Leitungsposition zum 01.10.2018 übernimmt, kann die frühzeitige Einarbeitung und Qualifizierung sichergestellt werden.