Inhalt

Vorlage - VI/STR/40/0616/17  

Betreff: 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
07.11.2017 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
20.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2017 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Anlagen:
2017_10_12_3. Änderung BenutzungsO Anlage 1_Eheschließung
2017_10_12_Synopse Entgelte Anlage 2 _Eheschließung

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 15.06.2012 (öffentlich bekannt gemacht am 23.06.2012).

 


 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) in seiner zurzeit gültigen Fassung, haben Kommunen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten für ihre Leistungen, soweit dies vertretbar und geboten ist, zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Die Haushaltslage ist defizitär, so dass sich die Stadt Zeitz an dem Maßnahmenplan zur Haushaltskonsolidierung orientieren muss. Dieser sieht vor, auch Nutzungsentgelte anzupassen, um einen Haushaltsausgleich anzustreben.

 

Eheschließungen außerhalb des traditionellen Trauzimmers sind immer mehr gefragt. Bislang wurde dem durch die Möglichkeit Rechnung getragen, im Japanischen Garten zu heiraten.

 

Hierzu wurde bislang eine zusätzliche Gebühr von 200,00 € genommen. Um die Eheschließungen dort durchführen zu können, müssen umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden. So müssen Bühnenpodeste gestellt werden, auf denen die Stühle für die Gäste Platz finden, Tontechnik wird bereitgestellt, Dekoration vorgehalten. Aufgrund des Aufwands wurden bislang lediglich 2 Termine pro Jahr angeboten, an denen mehrere Eheschließungen im Japanischen Garten stattfinden konnten. Das Angebot wurde im Jahr 2017 lediglich von 2 Ehepaaren genutzt. Aufgrund des Aufwands und der bislang geringen Resonanz, soll das Angebot angepasst werden. In Zukunft werden keine festen Termine mehr vorgeschrieben, jedoch die Gebühr dem Aufwand angepasst. Diese soll zukünftig 400,00 € betragen.

 

Da weiterhin neue Möglichkeiten außerhalb des Trauzimmers zu heiraten gefragt sind, soll ab dem Jahr 2018 auch die Trauung im Wehrturm am Detmold Garten angeboten werden. Dies soll zunächst gegen eine zusätzliche Gebühr von 200,00 € erfolgen. Zwar muss auch hier ein gewisser Aufwand betrieben werden, um den Turm zu nutzen. Vom SG Kultur und Tourismus wird jedoch eingeschätzt, dass der Aufwand geringer sein wird, als im Japanischen Garten, weshalb die geringere Gebühr gerechtfertigt ist.

 

Auswirkungen auf den Haushalt:1. Japanischer Garten

Davon ausgehend, dass wie 2017 2 Eheschließungen im Schlosspark stattfinden, wird mit einem höheren Gebührenaufkommen zu rechnen sein.

2. Wehrturm am Detmold Garten

Wenn dieser neue Ort angenommen wird, rechnen wir hier mit Mehreinnahmen. Deren Höhe bleibt abzuwarten.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017_10_12_3. Änderung BenutzungsO Anlage 1_Eheschließung (16 KB)    
Anlage 2 2 2017_10_12_Synopse Entgelte Anlage 2 _Eheschließung (11 KB)