Vorlage - VI/STR/32/0627/17
|
|
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung).
Gesetzliche Grundlage: | §§ 8, 11, 99 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17.06.2017 i.V. mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 07.06.2001 zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12.07.2017
|
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/32/0044/2509/14
|
aufzuhebende Beschlüsse: | VI/STR/32/0044/2509/14
|
Begründung:
Die Änderungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt bedingen eine Überarbeitung der bislang geltenden Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz. Gleichzeitig wurde die Überarbeitung zum Anlass genommen, aufgetretene Unstimmigkeiten, Unklarheiten und fehlende Änderungen in die Regelungen aufzunehmen.
In Zusammenarbeit mit den hauptberuflichen Kräften und den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr wurde die Neufassung der Satzung erarbeitet und abgestimmt. In die Neufassung sind die Änderungen durch die Novellierung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes, aber auch die Vorschläge der Kameraden zur Überarbeitung der Satzung eingeflossen.
Aufgrund der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes wurde z. B. in § 6 Abs. 1 das Höchstalter auf 67 Jahre in der Einsatzabteilung heraufgesetzt. Zudem besteht nunmehr die Möglichkeit auch darüber hinaus in der Einsatzabteilung Dienst zu tun, wenn der Kamerad geistig, gesundheitlich und körperlich dazu in der Lage ist und eine arbeitsmedizinische Untersuchung dieses bestätigt. Gleichzeitig können nun auch unter 6 Jährige Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr werden, § 7 Abs. 1, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr haben.
Auf Hinweis der Kameraden ist eine neue Abteilung unter § 2 Abs. 1 Ziff. 2, die Ausbildungsabteilung der Feuerwehr gegründet worden. Kameraden in der Ausbildungsabteilung sind nicht im Einsatzdienst tätig. Sie sollen sich ausschließlich um die Erlangung der notwendigen Aus- und Fortbildungen für den Einsatzdienst kümmern, also die notwendigen Pflichtstunden absolvieren.
Auswirkungen auf den Haushalt: keine
Anlagen:
Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (Feuerwehrsatzung)
Synopse
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz (54 KB) | |||
2 | Synopse Satzung Feuerwehr (107 KB) |