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Vorlage - VI/STR/65/0640/17  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 78 zur Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
15.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.12.2017 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zurückgezogen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2017 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   
Anlagen:
Geltungsbereich_78

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Tröglitzer Straße Ecke An der Molkerei in der Gemarkung Zeitz, Flur 72, Flurstücke 89, 383, 384, 2781/83 und 3199/90 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 78 „Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße“ aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein vom ihm beauftragtes Büro.

 

  • Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht für die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße auf eine Geschossfläche von ca. 1.200 m² und Sicherung der Freiflächen zur Einhaltung der GRZ. Damit soll der Standort neu geordnet und unter den Gesichtspunkten heutiger Anforderungen an das Einkaufsverhalten und die Zielsetzungen der Betreiber der Lebensmittelmärkte angepasst werden. Es ist das Ziel den bestehenden Markt an seinem Standort zu binden und zu festigen, da dieser ein wichtiger Bestandteil der lokalen Nahversorgung ist, auch im Sinne der Stadt Zeitz.

 

  • Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
    Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten, sowie Stellungnahmen dazu abzugeben.

 

  • Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

  • Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§§ 1, 8, 9, 12 Baugesetzbuch (BauGB)

§  45 (2) Kommunalverfassungsgesetz LSA vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Seitens des Antragsstellers wurde mit Schreiben vom 26.09.2017 der Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Ziel ist die Erweiterung des Netto-Marktes an der Tröglitzer Straße in der Gemarkung Zeitz.

 

Im beschlossenen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise als gemischte Baufläche, teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

Der Erhalt der Einzelhandelseinrichtung ist Teil des vom Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes, welches feststellt, dass diese Einrichtung besonders der Nahversorgung der Bevölkerung dient. (S. 113, 1. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes bis 2020)

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 wird im Fall der Rechtskraft dieses Planes der alte, aber nicht realisierte Bebauungsplan Nr. 36 „An der Molkerei“ überplant.

Die Kosten der Planerarbeitung und der Erschließung/Erschließungsanpassung, wie auch der erforderlichen Gutachten: Verträglichkeitsanalyse, Umwelt- und Schallschutzgutachten und die ggf. erforderliche Beseitigung von Bodenverunreinigungen werden vom Investor getragen. Zu diesem Zweck wird ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Zeitz abgeschlossen.

 

Folglich sind mit der Umsetzung des Beschlusses keine finanziellen Belastungen der Stadt Zeitz verbunden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich_78 (751 KB)