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Vorlage - VI/STR/32/0646/17  

Betreff: Aufhebung des Sperrvermerks für die Investitionsmaßnahme 1260017003 - Löschteich / Löschwasserzisterne Mahlen - im Haushalt 2017 (Beschluss-Nr. VI/STR/20/0536/0405/17)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
07.11.2017 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
15.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.12.2017 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt, die Vergabe der Planungs- und Ausführungsleistungen für die Erstellung der Löschwasserzisterne Mahlen. Hierzu wird der Sperrvermerk für die Investitionsmaßnahme 1260017003 Löschteich Mahlen in der Haushaltssatzung des Jahres 2017 (Beschluss-Nr. VI/STR/20/0536/0405/17) aufgehoben.

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunale Haushaltsverordnung

Kommunalverfassungsgesetz

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

VI/STR/20/0536/0405/17

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

VI/STR/20/0536/0405/17

 

 

Begründung:

 

In der Haushaltsplanung für den Haushalt 2017 wurden aufgrund der Erfahrungen bei der Planung und Ausführung der Löschwasserzisterne in Theißen 91.000 € für selbiges in Mahlen eingeplant. Im Rahmen der Haushaltsdiskussion in den Gremien, insbesondere dem Ortschaftsrat Kayna und sodann im Stadtrat, am 04.05.2017 wurde ein Änderungsantrag wie folgt eingebracht und mehrheitlich beschlossen:

 

Es wird beantragt,

1. diese Investition solange mit einem „Sperrvermerk“ zu versehen, bis geprüft ist, ob und in welchem Umfang die Leistung vorhandener Wasserversorgungsanlagen (Rohrnetzteile) den Löschwasserbedarf zu decken vermag.“ (Zitat aus dem Vorwort zu: Technische Regel Arbeitsblatt W 405 Februar 2008, Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung).

Hierzu sind unter Beteiligung der Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Kayna, Gespräche mit dem Trinkwasserversorger, der MIDEWA GmbH, zu führen.

 

2. ist weiterhin zu prüfen, ob es Fördermöglichkeiten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes gibt, den vorhandenen Dorfteich im Ortsteil Mahlen, der im Jahr 1997 (Bauabnahme am 03.06.1997) innerhalb der Dorferneuerung angelegt worden ist, zu ertüchtigen. In den letzten 20 Jahren hat sich dort eine reiche Fauna und Flora entwickelt, die entsprechende Maßnahmen als geeignet erscheinen lassen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag der CDU-Fraktion:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder37

davon anwesend:34

Ja-Stimmen:32

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:  0

Von der Abstimmung ausgeschlossen  0

 

Sodann wurde die Haushaltssatzung in geänderter Form beschlossen.

 

 

Der Prüfauftrag aus dem Sperrvermerk wurde wahrgenommen, es wurden mehrere Gespräche geführt. Dabei hat Frau Späte, Stadträtin und Ortsbürgermeisterin von Kayna, die Verwaltung unterstützt. Im Ergebnis der Gespräche wurde die Auffassung der Verwaltung gestützt, wonach die vorhandenen Leitungsnetze nicht geeignet sind, die Löschwasserversorgung im Ortsteil Mahlen, der Ortschaft Kayna sicherzustellen. Vielmehr sind die Leistungen zur Herstellung einer Löschwasserzisterne zeitnah auszuschreiben, damit die Umsetzung unmittelbar erfolgen kann.

 

Fördermöglichkeiten aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes bestehen ebenfalls nicht.

 

Auswirkungen auf den Haushalt:   

Die notwendigen Mittel sind in der Investitionsnummer 1260017003 eingestellt. Es ist erforderlich noch 2017 mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen, damit die Mittel nicht verfallen.