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Vorlage - VI/STR/65/0686/18  

Betreff: 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
24.01.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
30.01.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz    
Bauausschuss Vorberatung
21.02.2018 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
01.03.2018 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.03.2018 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2018 
38. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0686/18)
Anlagen:
3. Änderungssatzung für Vorlage Synopse

 

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010.

 


Gesetzliche Grundlage:

BestattG LSA vom 05.02.2002

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz

  vom 16.12.2010

- 1. Änderungssatzung vom 08.09.2011

- 2. Änderungssatzung vom 10.05.2017

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

 

Die Friedhofsgebühren wurden mit Beschluss der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 auf Grundlage der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten auf den 4 kommunalen Friedhöfen Geußnitz, Kayna, Luckenau und Mahlen einheitlich kalkuliert. Um neben den Wahlgrabstellen auf den Friedhöfen auch das Anlegen von Reihengrabstellen zu ermöglichen, wurde die 1. Änderungssatzung beschlossen.

 

Die Stadt Zeitz regelt gemäß § 8 GO LSA im eigenen Wirkungskreis durch Satzung die Benutzung der Friedhöfe. Entsprechend § 5 Abs. 2 b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll.

 

Die Auswertung der Kosten- und Gebührenkalkulation für die Friedhöfe Geußnitz, Kayna, Luckenau und Mahlen ergaben Verwaltungsgebühren, welche in der 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung mit Beschluss des Stadtrats am 04.05.2017 festgelegt sind.

 

Die Kommunalaufsicht hat diese Satzung formell beanstandet. Die Änderungen werden in der 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 aufgenommen.

 

 


Anlagen:

Synopse zur 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderungssatzung für Vorlage Synopse (19 KB)