Vorlage - VI/STR/65/0686/18
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Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010.
Gesetzliche Grundlage: | BestattG LSA vom 05.02.2002
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bereits gefasste Beschlüsse: | - Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 - 1. Änderungssatzung vom 08.09.2011 - 2. Änderungssatzung vom 10.05.2017
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Friedhofsgebühren wurden mit Beschluss der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 auf Grundlage der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten auf den 4 kommunalen Friedhöfen Geußnitz, Kayna, Luckenau und Mahlen einheitlich kalkuliert. Um neben den Wahlgrabstellen auf den Friedhöfen auch das Anlegen von Reihengrabstellen zu ermöglichen, wurde die 1. Änderungssatzung beschlossen.
Die Stadt Zeitz regelt gemäß § 8 GO LSA im eigenen Wirkungskreis durch Satzung die Benutzung der Friedhöfe. Entsprechend § 5 Abs. 2 b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll.
Die Auswertung der Kosten- und Gebührenkalkulation für die Friedhöfe Geußnitz, Kayna, Luckenau und Mahlen ergaben Verwaltungsgebühren, welche in der 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung mit Beschluss des Stadtrats am 04.05.2017 festgelegt sind.
Die Kommunalaufsicht hat diese Satzung formell beanstandet. Die Änderungen werden in der 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 aufgenommen.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 3. Änderungssatzung für Vorlage Synopse (19 KB) |