Vorlage - VI/STR/63/0737/18
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Der Stadtrat beschließt die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2017 in den Städtebauförderprogrammen „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) und der Antragstellung für das Programmjahr 2019, Stand 18.04.2018.
Für die bewilligten und beantragten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushaltsjahren einzustellen.
Über Erhöhungen der Kostenansätze der Einzelmaßnahmen mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.
Gesetzliche Grundlage: | StäBau FRL LSA 2015 |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/63/0324/1703/16 VI/STR/63/0502/2303/17 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD)
Die Unterbringung der Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster stellt seit dem Programmjahr (PJ) 2015 im STD die umfangreichste Maßnahme dar. Die Finanzierung ist auf 3 Programmjahre gesplittet und außer förderunschädlichen Planungsleistungen konnte die Umsetzung noch nicht begonnen werden. Nur für die Teilleistung „Abdichtung Kellerwand“ im Zusammenhang mit der aktuellen Straßenbaumaßnahme „Steinsgraben“ erteilte das Landesverwaltungsamt (LVWA) auf Antrag einen förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Da im PJ 2016 wegen des nicht rechtzeitig vorliegenden genehmigten Haushaltes der Stadt keine Fördermittel bewilligt wurden, erstreckt sich die Finanzierung über 4 Programmjahre, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2021.
Für eine Förderbaumaßnahme dieser Größenordnung ist die technische/wirtschaftliche Prüfung durch das Bau-und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) erforderlich. Die Bewilligung im Programmjahr 2015 vom 10. November 2015 wurde ohne die Prüfung der dem LVWA vorliegenden Entwurfsplanung erteilt. Die Beteiligten gingen wohl alle davon aus, dass in 2016 die zweite Charge der erforderlichen Fördermittel bewilligt wird, davor die Prüfung durch das BLSA erfolgt und weiter geplant wird, so dass noch im Herbst 2016 ausgeschrieben werden kann. Um qualitativ höherwertige Unterlagen zur Prüfung bereit zu stellen, wurde die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) zum 30. September 2015 erarbeitet und der Bauantrag gestellt. Im Jahre 2016 zeichnete sich ab, dass die Haushaltsgenehmigung und damit verbunden die Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) für den Förderantrag, die bis zum 30.06. dem LVWA vorliegen muss und eine der wichtigsten Fördervoraussetzungen darstellt, nicht rechtzeitig vorliegen wird. Die KAB gab auch ohne vorliegenden Haushaltsplan eine Stellungnahme ab, das Kreiskirchenamt Naumburg bestätigte per 27.06.2016 die Bereitstellung von Mitteln als Ersatz für die erforderlichen Eigenmittel, so dass diese nicht den städtischen Haushalt belasten. Doch die im Programmjahr 2016 beantragten Fördermittel wurden nicht bewilligt.
Nachdem der Stadt dies bekannt war, konnte ein Gesprächstermin zwischen der Stadt, dem Schulträger und den Zuständigen im Landesministerium für den 23. November 2016 in Magdeburg organisiert werden. Im Resultat dieses Gesprächs steht das Bekenntnis des Landes zur Förderung des Vorhabens im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, ein entsprechendes Schreiben vom 30.11.2016 liegt vor. Voraussetzung der Förderung ist u.a. die positive Stellungnahme der KAB zum Haushalt 2017 bis zum 30.06.2017 und die Prüfung des BLSA zur wirtschaftlichen Planung des Vorhabens. Der Förderantrag für das Programmjahr 2017 wurde fristwahrend zum 30.11.2016 eingereicht, die Planunterlagen der Leistungsphase 4 dem Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 23.12.2016 zur Weiterleitung an das BLSA zugesandt, die Stellungnahme der KAB fristwahrend vorgelegt. Am 15. Februar 2017 erteilte das LVWA dem BLSA den Prüfauftrag. Nach diversen Nachlieferungen von Unterlagen, einem vor-Ort-Termin im Juni 2017 und die Bereitstellung weiterer Planunterlagen zum 31.08.2017 lag der Prüfbericht Mitte Januar 2018 dem LVWA vor, wurde der Stadt zur Kenntnisnahme zugesandt mit der Bitte zu einem Gespräch vor Ort, welches aus terminlichen Gründen des LVWA erst am 01. März 2018 im Franziskanerkloster stattfand. Auf Grundlage des Prüfberichtes hinterfragte das LVWA die Hortnutzung im Untergeschoss. Der Nutzer sieht keine Alternative zum vorliegenden Raumprogramm, die Nutzung anderer, zusätzlicher Räume im Klausurgebäude wird ausgeschlossen. Im Resultat des Gesprächs soll eine weitere technische Maßnahme (Wandtemperierung) zur besseren Absicherung der klimatischen Verhältnisse im Untergeschoss umgesetzt werden. Dafür wurden die Unterlagen am 26. März dem LVWA zugesandt, das LVWA leitete diese am 09. April 2018 an das BLSA zur erneuten Prüfung weiter.
Ausgehend von einem Prüfungsresultat, mit dem sich das LVWA in der Lage sieht, die Umsetzung der Maßnahme zu bestätigen und diese Bestätigung bis Ende Juni 2018 der Stadt vorliegt, ist dann die Planung voran zu treiben. Mit ersten Ausschreibungen kann erst im Spätherbst gerechnet werden.
Für die aus den Nachforderungen resultierenden Kosten und die Baukostenentwicklung der letzten Jahre berücksichtigend wurde in Abstimmung mit dem LVWA für die Mehrkosten ein weiterer Antrag im PJ 2018 gestellt.
Die bewilligten Mittel des PJ 2015 über 1.500.000 €, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 und die des PJ 2017 über 2.390.000 €, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 können also zum überwiegenden Teil noch nicht in Anspruch genommen werden. Die abzurufenden, leider nicht zeitlich verschiebbaren Fördermittel werden nicht kassenwirksam und erzeugen Strafzinsen.
Im Prüfbericht wurden u.a. die zentralen technischen Einrichtungen, wie Heizung und ELT-Zentrale entsprechend den Flächen der Nutzungseinheiten aufgeteilt. Der städtische Anteil wird innerhalb der Instandsetzung und Modernisierung des Klausurgebäudes abgearbeitet. Ebenso die noch zu errichtende WC-Anlage (Kirche, Kreuzgang, Klausur), die nach o.g. Bestätigung zum Schulprojekt umgehend realisiert werden soll.
Anlage:
STD Maßnahme-Kosten-Plan 2018 bis 2022, Stand 18.04.2018
Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO)
Die Stadt Zeitz ist seit dem PJ 2010 im ASO-Programm und arbeitet im Rahmen der bewilligten Mittel bis einschließlich PJ 2014 die beschlossenen Einzelmaßnahmen ab. Die Fertigstellung der begonnenen Maßnahmen ist in 2018 vorgesehen. Die Einzelmaßnahme „Fußwegeerneuerung Fischstraße u. Braustraße“ wird Anfang Mai nach einer erforderlich gewordenen zweiten Ausschreibung beauftragt und ist damit die zuletzt beauftragte städtische Maßnahme im Programm. Zur öffentlichen Ausschreibung wurde kein Angebot abgegeben, hier zeigt sich das Kapazitätsproblem im Baugewerbe. Die damit einhergehende Erhöhung der Preise zeigt sich im Angebot der dann beschränkt durchgeführten Ausschreibung.
Schwerpunkt im ASO-Programm ist aktuell und zukünftig die Neugestaltung des Quartiers 15 zwischen Neumarkt /Kramerstraße / Roßmarkt/ Michaeliskirchhof/ Luthergasse. Im PJ 2018 wurde die Instandsetzung/Modernisierung von Kramerstraße 23 beantragt. Für die Beantragung im PJ 2019 sind weitere Einzelmaßnahmen im Quartier geplant und die Förderung eines Verfügungsfonds entsprechend Beschluss erfasst.
Anlage:
ASO Maßnahme-Kosten-Plan 2018 bis 2022 , Stand 18.04.2018
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage STD STR 18 04 2018 (30 KB) | |||
2 | Anlage ASO STR 18 04 2018 (29 KB) |