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Vorlage - VI/STR/20/0743/18  

Betreff: Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
05.06.2018 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.06.2018 
40. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/20/0743/18)
Anlagen:
Dokument 1 Eröffnungsbilanz
Dokument 2 Bericht RPA zur Eröffnungsbilanz

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stellt die vorliegende vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013 mit dem Anhang, dem Lagebericht und den Anlagen fest.


Gesetzliche Grundlagen:

 

        Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006

        Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008

        Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung - GO LSA) vom 10.08.2009

        Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung Doppik - GemHVO Doppik) vom 22.12.2010

        Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der Doppik (Gemeindekassenverordnung Doppik – GemKVO Doppik) vom 30.03.2006

        Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten (Bewertungsrichtlinie – BewertRL), Rd.Erl. des MI vom 09.04.2006

        Durchführungsbestimmungen für das Inventarwesen der Kommunen in Sachsen-Anhalt (Inventurrichtlinie – InventRL), Rd.Erl. des MI vom 09.04.2006

        Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen; Verbindliche Muster, Rd.Erl. des MI vom 01.07.2011

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:Beschluss-Nr. V/STR/20/0207/1103/10 vom 11.03.2010

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:keine

 

 

 

Begründung:

 

Auf Grund der gesetzlichen Vorgabe hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.03.2010 beschlossen, dass die Stadt Zeitz ab dem 01.01.2013 mit der Erfassung ihrer Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung beginnt und zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufstellt.

 

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte gemäß § 104b GO LSA, § 53 GemHVO Doppik, der BewertRL LSA, der InventRL LSA sowie der Bewertungsrichtlinie der Stadt Zeitz zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2013.

Die Bewertungsrichtlinie wurde dem Stadtrat in der Sitzung am 25.09.2014 zur Information vorgelegt. Die Bewertungsprozesse wurden mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt und fanden ihren Niederschlag in der endgültigen Bewertungsrichtlinie, die als Anlage zur Eröffnungsbilanz zur Beschlussfassung vorliegt. Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass diese im Wesentlichen den Vorgaben der Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt entspricht.

 

In der Eröffnungsbilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Sonderrücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz weist zum 01.01.2013 eine Bilanzsumme von 145.350.197,49 € aus. Das Eigenkapital beträgt 59.433.072,65 €.

 

Die Eröffnungsbilanz wurde durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz geprüft.

Im Rahmen der Prüfung wurden verschiedene Bilanzpositionen überarbeitet und korrigiert.

Alle Änderungen sind Bestandteil der vorliegenden Eröffnungsbilanz.

 

Durch das Rechnungsprüfungsamt wurde im Ergänzenden Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013 (Stand 18.04.2018) am 09.05.2018 folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

 

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz wurde aufgrund der zum Bilanzstichtag geltenden Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (§ 129 (1) Nr. 6 GO LSA) geprüft.

Die Eröffnungsbilanz mit Anhang zeigt im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Stadt Zeitz unter Beachtung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung und Beachtung der in diesem Bericht gemachten Prüffeststellungen. Vermögensgegenstände/ Schulden u.s.w. wurden im Wesentlichen vollständig erfasst, sind tatsächlich vorhanden und wurden der Stadt Zeitz ordnungsgemäß zugerechnet, im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und der ordnungsgemäßen Buchführung richtig ausgewiesen und bewertet.

 

Die Bewertungsrichtlinie mit der örtlichen Abschreibungstabelle der Stadt Zeitz entspricht im Wesentlichen den Vorgaben der Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Der Lagebericht steht im Einklang mit der Eröffnungsbilanz, beurteilt aber die Chancen und Risiken für die Stadt Zeitz in absehbarer Zeit aus Sicht des RPA nicht ausreichend.

 

Die Prüfung hat zu keinen weiteren wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Das RPA ist der Auffassung, dass die Prüfung der Eröffnungsbilanz eine hinreichende sichere Grundlage für diesen Bestätigungsvermerk bildet und begründet sich insbesondere aus den Prüffeststellungen des Prüfberichtes:

 

  1. Die Inventur des Vermögens der Stadt Zeitz zum Bilanzstichtag 01.01.2013 wurde nicht in allen Bereichen ordnungsgemäß entsprechend der Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt und der Dienstanweisung der Stadt Zeitz durchgeführt (Capitol, Gewandhaus, Rathaus u.s.w.).
  2. Zum Bilanzstichtag 01.01.2013 wurde kein aktueller Auszug aus dem „Allgemeinen Liegenschaftsbuch“ sondern erst 2015 gemacht. Die Daten von 2015 bildeten somit die Grundlage zur Bewertung der EÖB und z.B. die An- und Verkäufe von 2013-2015 wurden gegengerechnet. (Beanstandung Punkt 1.2. Aktiva)
  3. Es lagen zum Bilanzstichtag 01.01.2013 ein niedriger Standard des IKS und ein geringfügig funktionierendes Controlling und damit ein unzureichendes Risikomanagement in der Verwaltung vor.

 

Die Bestätigung der Eröffnungsbilanz wird daher eingeschränkt erteilt.

 

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013 mit dem Anhang, dem Lagebericht und den Anlagen wird dem Stadtrat der Stadt Zeitz zur Feststellung vorgelegt.

Der durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz erstellte Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013 sowie die Stellungnahme des Oberbürgermeisters liegen dem Stadtrat der Stadt Zeitz zur Kenntnisnahme vor.

 

Die geprüfte und vom Stadtrat festgestellte Eröffnungsbilanz ist Grundlage für die Erstellung der Jahresabschlüsse ab dem Haushaltsjahr 2013.

 

Die vorstehende Einschränkung steht der Feststellung durch den Stadtrat nicht entgegen. Es handelt sich um Umstände, die nachträglich nicht beseitigt oder geheilt werden können.

 

Auf Grundlage des § 114 Abs. 7 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) besteht im Übrigen die Möglichkeit, fehlerhafte Ansätze in der Eröffnungsbilanz, soweit diese bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse festgestellt werden, letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zu berichtigen.


Anlagen:

 

Dokument 1

        Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013 mit dem Anhang, dem Lagebericht und den Anlagen einschließlich Vollständigkeitserklärung

 

Dokument 2

        Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013

        Stellungnahme zum Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013

        Protokoll zur Beratung vom 01.03.2018 zur Abstufung der B 2

        Überarbeitung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013

        Ergänzender Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Zeitz zum 01.01.2013 (Stand 18.04.2018)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dokument 1 Eröffnungsbilanz (5427 KB)    
Anlage 2 2 Dokument 2 Bericht RPA zur Eröffnungsbilanz (16788 KB)