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Vorlage - VI/STR/75/0755/18  

Betreff: Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 1. Januar - 31. März 2018 sowie Abwicklung des Vermögensplanes zum 31. März 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Anhörung
26.06.2018 
Sitzung des Betriebsausschusses zur Kenntnis genommen   

 

 

Gemäß § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz wird dem Betriebsausschuss die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen für den Zeitraum 1. Januar - 31. März 2018 vorgelegt sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zum 31. März 2018 informiert.

 

Dabei wurde der am 26. Oktober 2017 im Stadtrat beschlossene Wirtschaftsplan 2018 (in der Fassung vom 25. September 2017) zeitanteilig zu 25 % in Ansatz gebracht.

 

Im Ergebnis zum 31. März 2018 (Ist) wurden insbesondere in den Positionen Umsatzerlöse, Materialaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen kalkulatorisch ermittelte Beträge berücksichtigt. Wesentliche Planabweichungen in der Erfolgsrechnung werden erläutert. In der Darstellung zur Abweichung des Vermögensplanes werden die zurzeit erfassten Werte ausgewiesen.

 

 

 

 

 


 

1. Entwicklung der Erträge und Aufwendungen

 

1.1        Erfolgsplan

 


1.2        Erläuterungen zu den wesentlichen Planabweichungen

Januar bis März 2018

 

Das geplante Periodenergebnis (Erfolgsplan) von 9 TEUR wird um 105 TEUR

(Periodenergebnis 31. März 2018: 114 TEUR) überschritten.

 

Im Folgenden werden wesentliche Planabweichungen erläutert:

 

Pos.           TEUR

Nr.

 

1. Umsatzerlöse.....................................................-35

 

davon aus:

 

-       geringeren Erlösen aus der Schmutzwasserbeseitigung
(auf Grund geringerer Mengen)......................................-11

 

-       geringeren Erlösen aus der dezentralen Entsorgung
(auf Grund geringerer Mengen) ......................................-9

 

-       geringeren Erlösen aus der Abwassereinleitung und -durchleitung
Umland (AZV Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach,
auf Grund geringerer Mengen)......................................-11

 

 

3. Materialaufwand...................................................74

 

-       geringere Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe..................25

 

davon aus:

 

-       geringeren Stromkosten

 (auf Grund Neuausschreibung)....................................13

 

-       geringeren zeitanteiligen Kosten an

Fremdmaterial für das ZKW (Weißkalkhydrat, Eisen-III-Chlorid).............12

 

-       geringere Aufwendungen für bezogene Leistungen........................48

 

davon aus:

 

-       geringeren zeitanteiligen Fremdleistungen

 (Jahreswartungsverträge, witterungsbedingter geringerer Reparaturaufwand)..30

 

-       geringeren Kosten zur Prüfung von Vergaben
(Verwaltungskosten Stadt Zeitz)....................................9

 

 

4. Personalaufwand...................................................6

 

-       geringerer Personalaufwand wegen Einsparung durch Nichtgenehmigung
einer Planstelle

 

 

 

 

5. Abschreibungen...................................................37

 

-       geringere zeitanteilige Abschreibungen aufgrund geringerer Investitionen
in 2017 und noch nicht fertiggestellter Anlagen im Bau

 

 

6.  sonstige betriebliche Aufwendungen..................................24

 

davon aus:

 

- geringeren zeitanteiligen Aufwendungen für
Beratungskosten..............................................22

 

- geringeren Portokosten
(Versand der Jahresverbrauchsabrechnung im Dezember 2018).............2

 

 

Die zum 31. März 2018 noch nicht in Anspruch genommenen Mittel, insbesondere in den bezogenen Leistungen und sonstigen betrieblichen Aufwenden, werden in den weiteren Quartalen 2018 benötigt.

 

Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnten nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Behebung von Reparaturen genutzt werden. Diese werden in den Folgemonaten nachgeholt. Wartungsverträge im Klärwerk werden erfahrungsgemäß im 2. Halbjahr 2018 durchgeführt. Derzeit läuft die Ausschreibung für die Entsorgung des Klärschlamms.

 

Aufgrund der nicht vollumfänglich umgesetzten Investitionen in 2017 ergeben sich geringere Abschreibungen und Auflösungen der Sonderposten für Investitionszuschüsse für 2018. Auch die noch nicht fertiggestellten Investitionen (Anlagen im Bau) führen derzeit zu keiner Abschreibung.


2. Abwicklung des Vermögensplanes

 

 


 

 

 

 

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