Vorlage - VI/STR/40/0761/18
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Der Stadtrat beschließt, an dem Projekt Teilabbruch mit anschließender Modernisierung und energetische Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost, Gustav-Mahler-Straße 14, 06712 Zeitz festzuhalten und favorisiert zur Erhaltung der Förderfähigkeit die Variante 1 wie folgt:
Um das Raumangebot optimal auszunutzen, wird die Schüleranzahl auf dem Wege erhöht, dass die Schüler der Grundschule Bergsiedlung aufgenommen werden. Das hat zur Folge, dass die Grundschule Bergsiedlung geschlossen und mit der Grundschule Zeitz-Ost zusammengelegt wird.
Alternativ Variante 2:
Das Schulgebäude wird baulich verkleinert, um damit der beantragten Schüleranzahl zu entsprechen. Es werden 6 Klassenräume an den beiden Giebelseiten des Südflügels zurück gebaut.
Alternativ Variante 3:
Das Schulgebäude wird baulich verkleinert. Die Schule besteht im Bestand aus zwei gespiegelten Schulmodulen. Es wird das gesamte nördliche Modul bis zur Fuge abgebrochen.
Alternativ Variante 4:
Im Gebäude wird eine zusätzliche Nutzung durch eine Kindertagesstätte im Erdgeschoss untergebracht.
Gesetzliche Grundlage: | § 22 Schulgesetz LSA Verordnung zur Schulent- wicklungsplanung 2014 |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Stadtrat hat beschlossen, die Grundschule Zeitz-Ost zu sanieren, wozu Fördermittel aus dem EFRE-Programm zur Verfügung stehen. Aufgrund des Investitionsvolumens war das BLSA (ehem. Staatshochbauamt) gehalten, das Projekt baufachlich zu überprüfen.
Im Ergebnis der Prüfung wurde nunmehr festgestellt, dass das zu fördernde Projekt räumlich in etwa doppelt so groß wie benötigt ist, so dass das Landesverwaltungsamt nunmehr die Förderfähigkeit kritisch betrachtet. Infolge dessen ist die Stadt Zeitz in einer Beratung am 30.05.2018 aufgefordert worden, kurzfristig (bis 08.06.2018 sollte zunächst mitgeteilt werden, ob trotz der Bedenken, an dem Projekt festgehalten und erste Ideen zur Umsetzung der Hinweis entwickelt werden) Vorschläge zur Herstellung der Förderfähigkeit vorzulegen. Dabei setzt sich die Stadt selbst einen engen Zeitplan, da die Förderperiode zum 30.09.2021 endet, die derzeitige gute Lage in der Bauwirtschaft wahrscheinlich zu Verzögerungen führen wird und der Baubeginn mit den Sommerferien 2019 gehalten werden soll. Das vor allem, weil bereits seit 2014 an dem Projekt gearbeitet wird, der Antrag bereits vom 11.01.2017 stammt.
Daher werden diesseits zwei Lösungsansätze, nämlich zum einen in einer Nutzung des Gebäudes durch eine erweiterte Personenzahl oder zum anderen aus einer räumlichen Verkleinerung des Schulgebäudes gesehen. Weil diese Lösungsansätze einen erheblichen Eingriff in die Schullandschaft der Stadt Zeitz und damit in die künftige Schulentwicklungsplanung darstellen können (zumindest wenn der von der Verwaltung bevorzugten Variante 1 gefolgt wird), bedarf es hierzu einer Entscheidung des Stadtrates.
Für die Variante 1 sprechen folgende Erwägungen.
Es besteht die einmalige Chance, zwei Grundschulen in einem dann modern sanierten Gebäude zusammenzuführen. Das Landesschulamt befürwortet aufgrund dessen diese Variante, zumal die Grundschullandschaft in Zeitz relativ kleinteilig und damit entsprechend aufwändig ist. Beide Schulen liegen relativ nahe beieinander. Folgt man der Variante 1 nicht, könnte sich die Grundschule Bergsiedlung benachteiligt sehen, weil auf absehbare Zeit keine Mittel zur Sanierung dieses Gebäudes zur Verfügung stehen. Dort besteht ein nicht unerheblicher Sanierungsstau und auch der Unterhalt ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die insgesamt eingespart werden könnten. Nicht nur aufgrund der energetischen Sanierung ließe sich ein großes Schulgebäude wirtschaftlicher betreiben.
Schließlich muss auch berücksichtigt werden, dass ein größerer Lehrkörper besser in der Lage ist, personelle Engpässe auszugleichen, um auf diese Weise Unterrichtsausfall zu vermeiden. Angesichts des bestehenden Lehrermangels muss auch dieses Argument Berücksichtigung finden.
Die Verwaltung favorisiert daher Variante 1.
Da eine Verkleinerung des Schulgebäudes final wäre und sich daher anschließend nur mit unverhältnismäßigem Aufwand wiederherstellen ließe, kann die Frage nach einer Erweiterung der Nutzung des Gebäudes in einem nur kleinen Zeitfenster gestellt werden.
Mit der Verkleinerung des Baukörpers ist grundsätzlich ein großer baulicher Aufwand verbunden. Die Baukonstruktion aus Betonplattenstreifen muss in Variante 2 aufwändig demontiert und im Anschluss statisch ertüchtigt werden. Obwohl hierbei auszubauende Nutzflächen entfallen, wird der erhöhte bauliche Aufwand keine Einsparungen erzielen. Es ist mit Mehrkosten zu rechnen. Eine Umplanung mit Neuordnung der Funktionsbereiche wird notwendig. Der planerische und bauliche Aufwand ist höher als in Variante 1.
Wie in Variante 3 vorgeschlagen – wäre es auch möglich, das gesamte nördliche Modul bis zur Fuge abzubrechen. Dabei würden 12 Klassenräume entfallen. Notwendig würde eine kombinierte Nutzung von Aula + Speisesaal sowie Werken + Gestalten in jeweils einem Raum. Es ist eine Umplanung mit Neuordnung der Funktionsbereiche notwendig. Der planerische und bauliche Aufwand ist allerdings noch höher als in Variante 2. Da das notwendige Treppenhaus auf der Nordseite beim Abbruch verloren geht, müsste ein separates Treppenhaus angebaut werden. Es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
Über die Variante 4 könnte das Raumangebot ausgenutzt werden. Die Unterbringung von Kindertagesstätte, Grundschule und Hort in einem Gebäude ist jedoch problematisch, da es unterschiedliche Personalverantwortlichkeiten gibt (Kommune/Land). Die Schutzbedürftigkeit der Kinder in der Tagesstätte kann nur schwer gewährleistet werden. Es ist eine Umplanung mit Neuordnung der Funktionsbereiche notwendig. Es sind zusätzliche Sanitärbereiche erforderlich.
Notwendig wäre weiterhin ein direkter Ausgang aus den Gruppenräumen ins Freie. Dabei müsste der im Bestand vorhandene Lichtgraben vor den Fenstern im Kellergeschoss überbaut werden. Es ist eine komplette Änderung der Außenanlagen erforderlich.
Hierbei handelt es sich zudem um eine komplette Neuplanung, die mindestens 2-3 Monate in Anspruch nehmen würde. Die Raumgrößen der Klassenräume im Erdgeschoss von ca. 75 m² entsprechen nicht den Anforderungen einer Kindertagesstätte. Bei einer baulichen Verkleinerung der Räume ist die natürliche Belichtung und Belüftung nicht zu gewährleisten. Der planerische und bauliche Aufwand ist hoch. Es ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
Alle 4 Varianten wurden dem Landesverwaltungsamt bereits mit Schreiben vom 08.06.2018 jedoch mit dem Hinweis, dass aufgrund des möglichen Eingriffs in die Schullandschaft eine Entscheidung des Stadtrates erforderlich sei, mitgeteilt. Zudem wurde deutlich herausgestellt, dass die Stadt an dem Projekt als solchem festhält. Eine endgültige Mitteilung vor allem auch der Rangfolge der Vorzugsvarianten erfolgt dagegen erst mit Ihrem Beschluss.
Der Verwaltung ist schließlich ebenso bewusst, dass eine Entscheidung in dieser Sache nicht emotionsfrei getroffen werden kann. Dennoch bietet sich vorliegend die Möglichkeit, die Schullandschaft zukunftsgerichtet zu gestalten, so dass diese Diskussion im Interesse der Stadt und ihrer Bürger geführt werden muss.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Ausgangssituation (30 KB) | |||
2 | FM-Antrag (43 KB) | |||
3 | Variante 1 (876 KB) | |||
4 | Variante 2 (44 KB) | |||
5 | Variante 3 (43 KB) | |||
6 | Variante 4 (44 KB) | |||
7 | Ansicht von Süd-Osten Variante 2_GS Zeitz-Ost (412 KB) | |||
8 | Regelgrundriss Variante 2_GS Zeitz-Ost (221 KB) | |||
9 | Ansicht von Nord-Osten Variante 3_GS Zeitz-Ost (418 KB) | |||
10 | Regelgrundriss Variante 3_GS Zeitz-Ost (220 KB) |