Vorlage - VI/STR/65/0883/18
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Der Dorfentwicklungsplan wird für den Grundhaften Straßen- und Gehwegbau der Pfalzstraße und Kirchplatz im Ortsteil (OT) Kayna im Jahr 2019 als zu beantragende Maßnahme hinsichtlich der Prioritätensetzung mit höchster Dringlichkeit ergänzt.
Gesetzliche Grundlage: | Teil D Punkt 4 ff der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie RELE 2014-2020) vom 10.07.2015, in Kraft getreten am 08.03.2016
§ 45 (2) 4 , § 45 und § 104 Kommunalverfassungs-gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Förderantrag - Grundhafter Straßen- und Gehwegbau in der Pfalzstraße und Kirchplatz - OT Kayna
Die Stadt Zeitz beabsichtigt die Straße und den Gehweg in der Pfalzstraße und Kirchplatz als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem AZV Weiße Elster-Hasselbach-Thierbach auszubauen.
Die Pfalzstraße ist momentan mit Asphalt befestigt, welcher sehr verworfen und reparaturbedürftig ist. Die vorhandenen Bordsteine sind sehr desolat und brüchig.
Die Fahrbahndecke ist rissig und an vielen Stellen verworfen. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist nicht vollständig gegeben.
Der Kirchplatz ist komplett unbefestigt.
Geplant ist, die beiden Straßen als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem AZV Weiße Elster-Hasselbach-Thierbach grundhaft auszubauen.
Zur Abgrenzung Gehweg / Fahrbahn wird ein neuer Hochbord eingebaut, welcher an den Zufahrten abzusenken ist.
Im Rahmen der Maßnahme soll die Fahrbahn grundhaft ausgebaut werden.
Durch den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach –Thierbach ist geplant einen neuen Schmutzwasserkanal zu bauen. An diesen Kanal muss auch die Straßenentwässerung mit angeschlossen werden. Die Midewa wird ihr Netz in diesem Bereich teilweise mit erneuern.
Es ist technisch nur sinnvoll diese Arbeiten im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme auszuführen.
Seit 01.01.2016 haben sich die Bedingungen für die Beantragung von Fördermitteln beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) geändert, u.a. muss ein aktualisierter Dorfentwicklungsplan vorgelegt werden.
Dorfentwicklungsplan
Der von der Gemeinde Kayna erstellte Dorfentwicklungsplan hat konzeptionell heute noch Gültigkeit.
Im März 2016 trat eine neue Förderrichtlinie in Kraft, wonach die zu beantragenden Einzelmaßnahmen nicht nur den Zielen der Dorferneuerung entsprechen müssen, sondern es müssen ab sofort diese zu beantragenden Einzelmaßnahmen als solche in den Dorfentwicklungsplänen explizit benannt sein. Dies ist bezüglich der beantragten Einzelmaßname „Grundhaften Straßen- und Gehwegbau der Pfalzstraße und Kirchplatz im OT Kayna“ im alten Dorfentwicklungsplan für Kayna enthalten, jedoch muss die Aktualität dieses Planes nochmals bestätigt werden.
Der aktualisierte Dorfentwicklungsplan bedarf der zustimmenden Beschlussfassung der zuständigen Gemeindevertretung (Ortschaftsrat, Bauausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat.).
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Investitionsnummer: 5410018012 (Ausbau Pfalzstraße)
folgende Mittel sind veranschlagt:
Einnahmen:
Haushaltsjahr | bewilligte Mittel | Produkt/ Konto |
2019 | 85.000,00 € | 54100.681100 (Fördermittel) |
2020 | 150.000,00 € | 54100.681100 (Fördermittel) |
2021 | 188.000,00 € | 54100.688100 (SAB) |
Ausgaben:
Haushaltsjahr | bewilligte Mittel | Produkt/ Konto |
2019 | 160.000,00 € | 54100.785200 |
2020 | 300.000,00 € | 54100.785200 (Verpflichtungsermächtigung) |
Investitionsnummer: 5410018013 (Ausbau Kirchplatz)
folgende Mittel sind veranschlagt:
Einnahmen:
Haushaltsjahr | bewilligte Mittel | Produkt/ Konto |
2019 | 68.000,00 € | 54100.681100 (Fördermittel) |
2020 | 120.000,00 € | 54100.681100 (Fördermittel) |
2021 | 48.000,00 € | 54100.688100 (SAB) |
Ausgaben:
Haushaltsjahr | bewilligte Mittel | Produkt/ Konto |
2019 | 330.000,00 € | 54100.785200 |
2020 | 110.000,00 € | 54100.785200 (Verpflichtungsermächtigung) |