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Vorlage - VI/STR/65/0885/18  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
31.01.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.02.2019 
48. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen  (VI/STR/65/0885/18)
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan und Geltungsbereich B-Plan 83
Anlage 2 Auszug Flächennutzungsplan Zeitz
Anlage 3 Wohnen und Gewerbe am Standort

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan Nr. 83 „Industriegebiet Zeitzer Guss aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

 

Umsetzung und Herleitung der vom Stadtrat im Flächennutzungsplan beschlossenen Nutzungsart teilweise als Gewerbe – und teilweise als Industriegebiet.

 

Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustriebrachen in der Elstervorstadt Zeitz.

 

Sicherung des Industriestandortes Zeitzer Guss GmbH und der damit verbundenen Arbeitsplätze.

 

Bauplanungsrechtliche Sicherung einer beidseitigen Grünverbindung entlang des Floßgrabens, wie sie im vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplan dargestellt ist.

Erhalt bzw. Wiederherstellung  des Elsterfloßgrabens in diesem Bereich

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2  Abs. 1  BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/OB/0562/2206/17 Machbarkeitsstudie Revitalisierung Altindustriebrachen in der Elstervorstadt Zeitz

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Der Bereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb des Gewerbebandes der Stadt Zeitz. Die entsprechende Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung von Altindustrieflächen in der Elstervorstadt hat der Stadtrat am 22. 6. 2017 beschlossen.

 

Diese Machbarkeitsstudie Revitalisierung Altindustriebrachen in

der Elstervorstadt Zeitz gibt Handlungsempfehlungen u.a. zur Sicherung der

Flächenverfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen.

 

Der Bebauungsplan 83 soll der Sicherung des Produktionsstandortes der Zeitzer Guss

GmbH als Gewerbe- bzw. Industriestandort dienen und somit Arbeitsplätze sichern.

Der alte ZEMAG- Standort wurde von der Silbitz Gruppe 2007 erworben und im Jahr 2009 gab es die Inbetriebnahme des Standortes Zeitz. Vom Bau bis zur vollständigen Auslastung der Produktion wurden über 55 Mio Euro investiert. Die ZGG Zeitzer Guss GmbH ist eine neu errichtete und nach modernsten Gesichtspunkten gestaltete Kundengießerei für Einzelteile und Serien von 4 bis 45 Tonnen pro Stück mit der Perspektive zu höheren Stückgewichten. Die jährliche Kapazität am Standort Zeitz liegt bei 25.000 Tonnen und es werden ca. 200 eigene Mitarbeiter und eine gewisse Anzahl von Leiharbeitern beschäftigt. Die Gießerei fertigt Großgussteile und liefert über 75 % dieser mit Unterstützung von Unterlieferanten einbaufertig bearbeitet und inklusive Oberflächenbeschichtung aus. Am Standort Zeitz werden vor allem die Branchen Windkrafttechnik, Energietechnik, Antriebstechnik sowie Maschinenbautechnik bedient. Wesentlicher Schwerpunkt der Unternehmensstrategie ist die innovative Umsetzung von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung sowie die Erweiterung der Kapazitäten. Im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz ist der Standort als gewerbliche Baufläche dargestellt. Gemäß der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSCHG) sind die Produktionsanlagen der ZGG jedoch aufgrund der dort noch vereinzelt vorhandenen Wohnnutzung nach den für ein Mischgebiet geltenden Kriterien zu betreiben. Dies ist dort kaum bzw. nicht möglich, da bereits der dort vorhandene Verkehrslärm gemäß vorliegender Untersuchungen der ZGG die Grenzwerte eines Mischgebietes überschreitet. D. h. unter den gegenwärtigen Voraussetzungen sind die vorhandenen Anlagen kaum wirtschaftlich zu betreiben. Durch den Bebauungsplan 83 soll der Standort ZGG im  Bereich der angrenzenden Wohnnutzung als Gewerbe- / und  im übrigen Bereich als Industriestandort planerisch gesichert werden, in dem der betreffende Bereich, wie im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellt ist; d. h. der Geltungsbereich kann der Gliederungsmöglichkeit in Bebauungsplänen als Gewerbe- und als Industriegebiet festgesetzt werden. Damit werden auch die Voraussetzungen für weitere Investitionen geschaffen.

 

Im wirksamen am 23. 5. 2015 vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplan wird ein nördlicher Teil (im FNP G 18) des Geltungsbereiches vom Bebauungsplan als Gewerbliche Baufläche mit Vorkehrungen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärmschutz) dargestellt. Dieser Teilbereich soll im Bebauungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden:

„An der Gärtnerstraße bestehen zwischen der Gärtnerstraße und dem Floßgraben einige Grundstücke, im Wesentlichen mit drei Eigenheimen bebaut. Die Fläche wird im FNP als Gewerbefläche in Planung G 18 dargestellt. Mit der Darstellung ist folgende Planungsaussage verbunden.  Die Fläche G 18 grenzt unmittelbar an die Baufläche des Industriebetriebes Zeitzer Guss. Es besteht somit ein vor der Aufstellung des FNP gewachsener Gemengelagencharakter. Mit dem Gemengelagencharakter ist auf der FNP- Ebene umzugehen. Dies erfolgt durch Darstellung der gewerblichen Baufläche G 18.

Die Darstellung der Gewerbefläche G 18 im FNP hat keine Auswirkungen auf den geltenden Bestandsschutz der Wohngebäude und der Wohnnutzung. Mit der Darstellung von G 18 soll jedoch eine Verfestigung der Wohnnutzung auf der betreffenden Fläche verhindert werden. Planungsrechtlich kann auf der Fläche G 18 kein Bebauungsplan abgeleitet bzw. aufgestellt werden, der Wohnnutzung festsetzt. Ebenfalls verhindert werden soll die Neuerrichtung von Wohngebäuden innerhalb der Fläche G 18. Wegen der östlich angrenzenden Wohnbebauung wird G 18 mit einer Fläche für Nutzungsbeschränkungen überlagert.“ (Auszug aus der Begründung zum Flächennutzungsplan 2015, Seite 85)

 

Der übrige und größere Teilbereich vom Bebauungsplan wird als Industriegebiet festgesetzt werden. Dieser Teilbereich ist im FNP als Gewerbliche Baufläche G 17 dargestellt.

 

„Die Neuansiedlung der Silbitz- Gruppe stellt eine wichtige Entscheidung zur Entwicklung des produzierenden Sektors in Zeitz dar. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Zeitzer Guss GmbH sind als Belang bei der Aufstellung des FNP zu berücksichtigen.

Das Werk der Zeitzer Guss kann als Industriebetrieb nach § 9 Abs. (2) Nr. 1 BauNVO eingestuft werden. …Die Fläche G 17 ist industriell vorgeprägt.“ (Begründung zum Flächennutzungsplan 2015, Seite 78)

 

Nachdem die Beschlussvorlage im Bauausschuss am 15.08.2018 vorberaten und dieser einstimmig zugestimmt wurde, hat der Hauptausschuss beschlossen die Vorlage in die Verwaltung zurück zu verweisen. Es sollten Gespräche mit der Zeitzer Guss mit dem Ziel geführt werden, die vorhandene Wohnnutzung besser zu schützen. Dieses Gespräch fand am 20.9.2018 mit der Werksleitung der Zeitzer Guss statt. Wegen der vorgenannten Gründe wurde auf die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes hingewiesen und die Begründung dieser Vorlage wurde entsprechend modifiziert.

 

Darüber hinaus befinden sich im Geltungsbereich Teile des Elsterfloßgrabens. Der Erhalt bzw. die Wiederherstellung dieses technischen Denkmales in diesem Bereich ist ebenfalls Planungsziel des im Jahr 2015 vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplanes und soll somit dem Herleitungsgebot entsprechen auch im Bebauungsplan 83 durch Festsetzungen gesichert werden.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereichskarte mit Übersichtsplan

Anlage 2 Auszug Flächennutzungsplan Zeitz

Anlage 3 Wohnen und Gewerbe am Standort 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersichtsplan und Geltungsbereich B-Plan 83 (4424 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Auszug Flächennutzungsplan Zeitz (470 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Wohnen und Gewerbe am Standort (577 KB)